Waiblingen - Seinen 38. Geburtstag hat der heute 40 Jahre alte Angeklagte in Untersuchungshaft in Stammheim verbracht. Denn einen Tag zuvor hatte die Polizei aufgrund der Erkenntnisse ihrer mehrwöchigen Ermittlungen den Mann aus Kernen als mutmaßlichen Täter einer Serie von Brandstiftungen festgenommen.
Von 24. Oktober 2018 an waren teilweise an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen Holzstapel quer durch den Rems-Murr-Kreis in Flammen aufgegangen – meist am späten Abend oder in der Nacht. Die ersten Brände ereigneten sich auf der Gemarkung der Gemeinde Kernen, aber auch Brennholzstapel in Fellbach, Urbach, Plüderhausen, Winterbach, Remseck sowie in Plochingen, Ostfildern und Mundelsheim wurden angezündet.
Zwölf von 36 Fällen gestanden
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten insgesamt 36 Fälle von Brandstiftung vorgeworfen. Dieser hatte schon vor der Verhandlung ein Teilgeständnis abgelegt und zwölf Brandstiftungen eingeräumt. Auf diese konzentrierte sich der Prozess, denn obwohl örtliche und zeitliche Merkmale auf einen Zusammenhang aller Taten hindeuteten, lagen für die übrigen Verfahren keine Beweismittel vor.
Natürlich seien Schlussfolgerungen aus den polizeilichen Erkenntnissen möglich, erläuterte der Richter und Amtsgerichtsdirektor Michael Kirbach, allerdings könne nicht sicher ausgeschlossen werden, dass auch Trittbrettfahrer am Werk gewesen seien. Der als Zeuge geladene Leiter der einige Tage nach dem ersten Brand gebildeten Ermittlungsgruppe bei der Kripo Waiblingen berichtete, die Suche nach dem Brandstifter habe an ein Puzzlespiel erinnert. So wurde an den Brandorten stets Reste eines speziellen Grillanzünders entdeckt. Gleich am ersten Tatort hatten Aufnahmen einer Überwachungskamera am Tennisheim die Ankunft und Abfahrt eines Fahrzeugs aufgezeichnet, das wegen der besonderen Anordnung seiner Rücklichter auffällig war. Obendrein stellte die Polizei bei der Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten fest, dass sich etwa bei den Bränden in Kernen, Oeffingen und Winterbach ein und dasselbe Mobiltelefon in der Umgebung befunden hatte.
Ein spezieller Grillanzünder und andere Indizien
All das führte auf die Spur des Angeklagten, dessen Wohnung am 23. Januar 2019 durchsucht wurde. Dabei fand die Polizei einige Schachteln des an den Brandorten nachgewiesenen Grillanzünders. In seinem Computer entdeckten die Ermittler Screenshots von Presseberichten über die Brände, das Auto des Angeklagten wies die speziellen Lichter auf, welche die Kamera gezeigt hatte.
„Er war überrascht, aber kooperativ“, sagte der Ermittler vor Gericht über die Festnahme aus. Und fügte hinzu, dass sämtliche in Brand gesetzten Brennholzstapel so weit außerhalb der Wohnbebauung standen, dass keine Gefahr für diese bestanden habe.
Der Angeklagte ist in Therapie
Ein beträchtlicher Schaden entstand jedoch für die Besitzer der angezündeten Stapel, mal handelte es sich um mehrere hundert, mal um etliche tausend Euro, die in Flammen aufgingen. „Das sind keine Kleinigkeiten, man hätte das auch vor dem Landgericht verhandeln können“, machte Richter Michael Kirbach gegenüber dem Angeklagten klar. Letzterer schilderte teils unter Tränen seinen Lebensweg als eher holperig. Schon als Kind sei bei ihm ADHS diagnostiziert worden, er sei ungewollt immer Außenseiter gewesen und habe unter einer Sozialen Phobie gelitten. Zum Zeitpunkt der Taten sei es ihm beruflich und privat schlecht gegangen: „Ich wollte eigentlich nicht mehr leben.“ Seine einmonatige Untersuchungshaft bezeichnete er als Folter. Ein forensisches Gutachten attestierte dem Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, derzeit befindet er sich in Therapie. Die Brände habe er aus Frustration und Überforderung gelegt, seine Prognose sei aber gut. Das Schöffengericht hat den 40-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und ihm einen Bewährungshelfer verordnet.