Ein 51-jähriger Ditzinger muss sich am Ludwigsburger Amtsgericht wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Bilder verantworten – und gibt übersinnlichen Mächten die Schuld daran.

Ludwigsburg - Wir fällen hier kein moralisches Urteil“, sagte die Vorsitzende Richterin, „uns geht es um die begangenen Straftaten.“ Ein 51 Jahre alter Mann aus Ditzingen musste sich am Montag vor dem Ludwigsburger Landgericht wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie verantworten - und erhielt eine Bewährungsstrafe. Ein klares Schuldeingeständnis, wie es Richterin und Staatsanwältin einforderten, gab es zunächst nicht. Stattdessen erging sich der Angeklagte in Selbstbezichtigungen. Er sei krank, sagte er, der Teufel habe mit ihm seine Spielchen getrieben. Er dankte Gott, dass er nun vor Gericht sitze.

 

„Mädchen, Badeanzug, 14 Jahre“

Die ersten Hinweise waren von einer Aufklärungsstelle für Kinderpornografie in den Vereinigten Staaten gekommen – dem National Center for Missing and Exploited Children. Dieses hatte das Bundeskriminalamt (BKA) informiert, dass eine Reihe von kinderpornografischen Bildern aus den USA auf eine deutsche Facebook-Präsenz hochgeladen worden sind. BKA-Experten entschlüsselten die beteiligten Tarnnamen und fanden letztlich heraus, dass sich die Rechner von Absender und Empfänger der illegalen Daten in Ditzingen befanden – im gleichen Haushalt.

Die Kriminalpolizei kam im Februar zur Hausdurchsuchung. Was sie vorfand, war mehr als das, was der Kontrolle in den USA schon aufgefallen war. Auf USB-Sticks und einem Notebook wurden weitere Bilddateien und zwei Videofilme entdeckt, die die Ermittler als kinder- und jugendpornografisch einstuften. Sie zeigten Kinder im Alter von elf bis 17 Jahren. „Nicht alle von strafrechlicher Relevanz“, wie ein Kriminalbeamter aussagte, „aber doch so, dass man erkannte, dass eine pädophile Neigung vorliegt.“

Die Anzahl sei nicht entscheidend, meinte die Staatsanwältin. „Aber es handelt sich um recht junge Kinder, und da ist schon der Besitz von einer Bilddatei strafbar.“ Fremde hätten sich diese Kinder gefügig gemacht, darum sei mit schlimmen seelischen Folgen für diese Kinder zu rechnen.

Bei einer ersten Vernehmung bei der Polizei hatte der 51-Jährige angegeben, er wisse nicht, wie die Filme und Fotos auf seine Computer gekommen seien. Ein Gerät sei beschädigt gewesen, in dieser Zeit hätten sich möglicherweise Unbefugte daran zu schaffen gemacht. Vor Gericht jedoch gab er sich dann reumütig, versuchte es aber immer wieder mit Ausflüchten. So seien viele Dateien überhaupt erst „wegen eines Virus“ auf seinem Rechner gelandet, als er normale Pornoseiten besucht habe. Er habe nicht gezielt danach gesucht. Dem widersprach jedoch das Browserprotokoll, das die Polizei sichergestellt hat. Dieses ergab, dass sehr wohl nach Kinderpornografie gesucht wurde: Unter Begriffen wie „Schule, 7. Klasse, Spaß am Sex“ oder „Mädchen, Badeanzug, 14 Jahre“.

Therapie als Bewährungsauflage

Was das Verfahren zusätzlich erschwert hat: Der in Italien geborene Mann lebt zwar seit 1979 in Deutschland, spricht aber nur schlecht Deutsch. Was dazu führte, dass zeitweise die Vorsitzende Richterin ihn und er wiederum sie nicht verstand. Dann bekannte er, Zuflucht im Glauben gefunden zu haben. „Ich habe gebetet, Gott hilfst du mir, weil ich so krank bin?“ Die pädophilen Neigungen – er selbst spricht nur von „der Krankheit“ – hätten ihn erstmals vor sechs Jahren veranlasst, auf entsprechenden Pornoseiten zu surfen. „Ich habe mich schlecht gefühlt, der Teufel hat mit mir gespielt“, sagte der Mann. Aber jetzt sei das alles vorbei. Das Auftauchen der Polizei und das Gerichtsverfahren habe ihn vor weiteren Straftaten bewahrt.

Die Richterin machte dem Angeklagten klar, dass das nicht ausreiche. Er hätte sich vielmehr schon längst einer Therapie unterziehen müssen. Der Mann wurde zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Mit der Auflage, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und sich in therapeutische Behandlung zu begeben. Das entsprach auch der Forderung der Staatsanwaltschaft.