Pflicht sind Photovoltaik-Anlagen bisher nur bei Neubauten. Der Rentner Norbert H. aus Stuttgart-Vaihingen hat sein Haus freiwillig nachgerüstet – und dabei manche bürokratische Hürde genommen. Ein Fallbeispiel.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau: Matthias Schmidt (mas)

Es hat eine Zeit lang gedauert, bis Norbert H. zufrieden auf das Dach seines Hauses in Stuttgart-Vaihingen zeigen konnte. 347 Tage, um genau zu sein, zwischen dem ersten Förderantrag im Frühjahr 2021 und der Überweisung der letzten Tranche der Zuschüsse für die Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher knapp ein Jahr später. Ein Ordner, den das Herz-Logo der Stadtwerke Stuttgart ziert, ist mittlerweile gut gefüllt mit Dokumenten, die dafür nötig waren. Gut, dass H. als Rentner die nötige Zeit hatte, als Betriebswirt den kalkulatorischen Überblick und als gelassener Zeitgenosse auch die Geduld für viele Anrufe, die ins Leere klingelten. Oder für Mails, deren Eingang immerhin mit dem Hinweis bestätigt wurde: „Bitte fragen Sie nicht nach.“