Essen und Trinken für 4,43 Euro am Tag, 15 Euro im Monat für Auto, Bus und Bahn: Mit Hartz IV muss das Leben in Pauschalen passen.

Stuttgart - Jeder Deutsche hat Anspruch auf das "sozio-kulturelle Existenzminimum". Das ist mehr, als er braucht, um nicht zu verhungern. Dieses Existenzminimum soll ein sehr bescheidenes Leben ermöglichen, aber ein Leben, das auch noch ein Minimum an sozialer Teilhabe erlaubt. So will es das Grundgesetz, wegen der Menschenwürde. Das ist die Messlatte.

Wie viel Euro und Cent ein Mensch für sein Existenzminimum benötigt, hängt beispielsweise davon ab, wie viel die Kartoffeln kosten, der Strom, aber auch eine Kinokarte. Wie hoch die Löhne der anderen Menschen sind, dürfte streng genommen keine Rolle spielen. Denn das Existenzminimum definiert, was man unbedingt braucht; das ist unabhängig von dem, was andere haben. Im praktischen Leben ist es aber wichtig, dass die, die vom Staat ihr Existenzminimum gezahlt bekommen, nicht mehr haben als jene, die von ihrer Arbeit leben müssen. Weil es eine Gesellschaft sonst zerreißen würde. Deshalb gibt es das Lohnabstandsgebot im Gesetz: Hartz-IV-Bezieher müssen weniger Geld bekommen als Menschen, die arbeiten.

Ein 4er Ticket über vier Zonen im Monat


Als Hartz IV eingeführt werden sollte, hat der Gesetzgeber seine Statistiker nachschauen lassen, wie viel Geld die unterste Einkommensgruppe in Deutschland zur Verfügung hat und wofür sie dieses Geld ausgibt. Von diesen Beträgen wurden Abschläge gemacht. Das Ergebnis war der "Regelsatz", der einem Armen zusteht. Ob damals korrekt gerechnet wurde oder aber so, dass ein zuvor politisch festgelegter Betrag herausgekommen ist, ist umstritten.

Ein allein lebender Hartz-IV-Empfänger bekommt im Monat 359 Euro ausgezahlt plus Miete und Heizkosten. Rein rechnerisch darf er pro Tag 4,43 Euro für Nahrung, Getränke und Zigaretten ausgeben. Für Straßenbahn und Bus, theoretisch auch für Zugreisen und das Auto stehen rechnerisch 14,36 Euro im Monat zur Verfügung. Das reicht nicht ganz für ein 4er-Ticket über vier Zonen im Verkehrsverbund Stuttgart. Die Energie für Kochen, Licht und alle Stromverbraucher sollte nicht mehr kosten als 28,72 Euro. Der Stuttgarter Stromversorger rechnet für einen Singlehaushalt mit durchschnittlich 1800 Kilowattstunden im Jahr. Er verlangt dafür 39,15 Euro im Monat.

Mit 14,36 Euro im Monat für alle Medikamente und medizinischen Hilfsmittel kann ein gesunder Mensch gut auskommen; eine Frau, die monatlich 15 Euro für die Antibabypille bezahlt, kaum. Bei einem chronisch Kranken reichen die 14,36 Euro nicht weit. Die Zuzahlungen bei Ärzten und für Medikamente sind zwar gedeckelt, doch für alle rezeptfreien Medikamente von der Schmerztablette bis zum Hustensaft bleibt dann nicht viel übrig.

Zurücklegen für Wintermantel oder Waschmaschine


Das sind theoretische Werte. Jeder Mensch teilt sein Geld ein bisschen anders ein. Die meisten Langzeitarbeitslosen werden darauf verzichten, in Hotels zu übernachten, obwohl ihnen dafür 7,18 Euro im Monat zugestanden werden. Aber der Verteilungsspielraum ist begrenzt.

Wie weit das Geld reicht, zeigt sich an anderer Stelle. Jeder Empfänger von "Arbeitslosengeld II", so die amtliche Bezeichnung, müsste vom "Regelsatz" Monat für Monat 61 Euro zurücklegen - für die irgendwann fälligen großen Anschaffungen: Für einen Wintermantel oder für eine Waschmaschine, wenn die alte kaputt ist. Natürlich tragen nur wenige Menschen, die von 359 Euro leben müssen, monatlich 61 Euro zur Bank. Sie können notfalls einen Kredit beantragen. Der wird in den Folgemonaten vom "Regelsatz" abgezogen.

Einer der Kritikpunkte an Hartz IV ist, dass - anders als früher - auf die meisten Härtefälle keine Rücksicht mehr genommen werden darf. Alles ist pauschaliert, aber das Leben passt manchmal nicht in die Pauschale. Nur Wohnung und Heizung werden - in Grenzen - entsprechend den realen Kosten bezahlt. Ein bisschen mehr Geld bekommen Schwangere, Behinderte und einzelne Kranke.

Empfänger dürfen 100 Euro dazuverdienen


Bevor ein Bürger Hartz IV bekommt, muss er, sofern vorhanden, sein Vermögen fast ganz aufbrauchen. Behalten darf er ein - nach Alter gestaffeltes - "Schonvermögen". Bei einem 65-jährigen sind das rund 10.000 Euro plus maximal 16.250 Euro zur Altersvorsorge plus Riester-Rente. Größenordnungsmäßig kann eine 65-jährige Frau mit dem ihr zugebilligten Altersschonvermögen eine private Rente von 70 Euro im Monat erzielen. Verdient sich ein Arbeitsloser etwas hinzu, so darf er die ersten 100 Euro, die er pro Monat verdient, behalten. Sie sind - ähnlich wie im Steuerrecht - ein Pauschbetrag, mit dem die Kosten abgegolten werden, die durch die Berufstätigkeit entstehen. Von den nächsten 700 Euro darf er zwanzig Prozent behalten, von den dann folgenden 400 Euro 10 Prozent. Der Rest wird auf die Unterstützung angerechnet.

Hartz IV wird nicht nur an Langzeitarbeitslose gezahlt, es ersetzt auch die alte Sozialhilfe. Berufstätige, deren Niedriglohn unter dem Existenzminimum liegt, werden vom Staat auf Hartz-IV-Niveau "aufgestockt". Die Freibeträge wirken sich deshalb nicht nur für Arbeitslose aus, die etwas hinzuverdienen. Sie werden auch bei den "Aufstockern" berücksichtigt, die deshalb ebenfalls etwas mehr bekommen - in Grenzfällen ein bisschen früher Anspruch auf ein paar Euro aus den Hartz-IV-Kassen haben. Auch wenn sie nie arbeitslos waren.