Stuttgart - Laut den Berechnungen des Gemeindetags fehlen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 rund 40 000 Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas im Land. Die Personalnot ist mittlerweile so groß, dass das Präsidium des Gemeindetags auf seiner Klausurtagung eine Art Notfallplan für die nächsten Jahre gefordert hat. Auf der gegenwärtigen Grundlage, so erklärt der Präsident des Spitzenverbands Steffen Jäger, können viele Gemeinden ihre Betreuungsangebote nicht aufrechterhalten. Schon jetzt können laut Angaben der Kommunalvertreter wegen der Personalnot neugebaute Einrichtungen nicht bezogen werden, müssen Betreuungszeiten verkürzt oder Gruppen ganz geschlossen werden, weil die nötigen Erzieherinnen und Erzieher fehlen.
Größere Gruppen als Notbehelf
Jäger fordert deshalb nicht nur zusätzliche Investitionen für den weiteren Ausbau und eine langfristige Strategie für die Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften, sondern auch kurzfristige Senkungen der Qualitätsstandards: eine zeitweise Vergrößerung der Betreuungsgruppen von maximal 28 auf maximal 30 Kinder, die Senkung des Mindestpersonalschlüssels, den Einsatz von unqualifiziertem Personal als Vertretung für die fehlenden Fachkräfte und die Qualifizierung von Quereinsteigern.
„Sind wir bereit, die in Baden-Württemberg berechtigterweise hohen qualitativen Anforderungen zumindest zeitweise etwas zu flexibilisieren?“, fragt der Verbandspräsident. „Wenn dies von der Politik nicht ermöglicht wird, werden Hunderte von Kommunen ihr frühkindliches Bildungsangebot einschränken müssen, da das Fachpersonal faktisch nicht zu bekommen ist.“
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Baden-Württemberg hat die Kita-Angebote seit Einführung des Rechtsanspruchs auf Betreuung im Jahr 2007 massiv ausgebaut, hinkt dem Bedarf aber trotzdem hinterher. Mittlerweile wenden die Kommunen pro Jahr 4,7 Milliarden Euro für diesen Bereich auf. Die frühkindliche Bildung ist damit laut Gemeindetag die am stärksten subventionierte Leistung auf kommunaler Ebene.
Rechtsanspruch wird nicht eingelöst
In einem Positionspapier „Kita-Fahrplan 2025“ räumt der Gemeindetag indirekt ein, dass Baden-Württemberg den Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung derzeit nicht einlösen kann. Die Senkung der Qualitätsstandards sollen einerseits nach den Vorstellungen des Verbands „zur Überbrückung der derzeitigen Notlage“ dienen. „Damit soll eine bedarfsgerechte Erfüllung des Rechtsanspruchs für alle Kinder bestmöglich erreicht werden“, heißt es. Andererseits bezweifel Jäger offenbar grundsätzlich, ob der Fachkräftebedarf zu decken ist: „Wir müssen auch klar zur Kenntnis nehmen, dass nicht 15 oder 20 Prozent eines Geburtenjahrgangs den Berufsweg einer pädagogischen Fachkraft einschlagen werden.“
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