Das Blutbad von Dossenheim, dem zwei Menschen zum Opfer fielen, hat ein 70-jähriger Sportschütze verübt. Dass er seine Waffe legal besaß, löst eine heftige Diskussion um großkalibrige Feuerwaffen aus.

Dossenheim - Der Mann, der in Dossenheim bei Heidelberg am Dienstag zwei Männer erschossen, fünf Menschen verletzt und sich dann selbst das Leben genommen hat, besaß seine Waffe legal. „Es war wieder ein schrecklicher Vorfall, bei dem ein Sportschütze der Täter war“, erklärte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Mittwoch. Er erneuerte seine Forderung nach einem weit reichenden Verbot großkalibriger Waffen. Eine Waffe dieser Kategorie wurde von dem 70 Jahre alten Täter benutzt. „Sportschützen brauchen diese Waffen nicht“, betonte Gall. Er wolle weiterhin auf Bundesebene aktiv sein, um ein Verbot durchzusetzen. Die bisherigen Vorstöße des Innenministers in Berlin waren allerdings ins Leere gelaufen.

 

Als Folge des Amoklaufs von Winnenden im März 2009 hatte das Land die Waffengesetze verschärft und unter anderem unangemeldete Kontrollen eingeführt. Zuletzt waren strengere Aufbewahrungsvorschriften erlassen worden. So müssen die Besitzer von Waffen nachweisen, dass sie ihre Waffen sicher aufbewahren.

Gall fordert intensivere Kontrollen

Nun fordert Gall eine Intensivierung der Kontrollen und ermahnte indirekt die Sportschützenvereine an, genauer als bisher auf ihre Mitglieder zu achten. „Da besteht dringend Handlungsbedarf“, sagte Gall. Er könne nicht glauben, dass ein Mann wie der Täter von Dossenheim nicht im Vorfeld „sehr auffällig“ gewesen ist.

Der Rentner hatte eine Eigentümerversammlung gestürmt und sofort das Feuer auf die Versammelten eröffnet. Zwei 82 und 54 Jahre alte Männer starben. Unter den fünf verletzten Opfern ist auch die 70-jährige Ehefrau des Rentners und Familienvaters. Bei der Versammlung hatte es den Angaben zufolge Streit über die Nebenkosten-Abrechnung gegeben.