Bodycams bei der Polizei Stuttgart Wann darf die Kamera laufen?
Die Polizei hat seit 2019 Bodycams auf der Schulter. Die Stuttgarter Polizei hat bisher mehr als 4400 Aufnahmen gemacht.
Die Polizei hat seit 2019 Bodycams auf der Schulter. Die Stuttgarter Polizei hat bisher mehr als 4400 Aufnahmen gemacht.
Ein Polizeieinsatz in Dortmund, bei dem im August ein junger Mann erschossen wurde, hat unter anderem auch eine Diskussion über Bodycams ausgelöst. Denn als der junge Mann mit einem Messer in Richtung der Polizei gegangen sein soll und die Schüsse fielen, liefen keine Körperkameras auf den Schultern der Beamten. Das muss in Nordrhein-Westfalen noch aufgearbeitet werden, denn von Bundesland zu Bundesland gelten unterschiedliche Regeln. Für die Stuttgarter Polizei zieht Andreas Kunz vom Revier Theodor-Heuss-Straße Bilanz der ersten fünf Jahre – inklusive der Testphase – mit Kameras auf den Schultern.
Was darf die Polizei? Die Einsatzkräfte dürfen die Kameras als präventives Mittel verwenden, um Gewalt zu reduzieren. Das heißt, sie dürfen nicht grundsätzlich filmen, wenn sie im Einsatz sind. Nur, wenn jemand Gewalt androht oder ausübt, darf das aufgezeichnet werden. Eine Situation wie die des jungen Mannes in Dortmund, der zunächst drohte, sich selbst etwas anzutun, wäre ausgenommen: Bei suizidalen Vorfällen wird in Baden-Württemberg nicht gefilmt.
Wen soll die Kamera schützen? Es hält sich die Auffassung, die Kameras seien ausschließlich dazu da, die Angriffe auf Einsatzkräfte zu verringern. So sei es nicht, sagt Andreas Kunz. „Es geht um Gewalt gegen uns oder gegen Dritte“, erläutert er. Bei Schlägereien am Wochenende, wenn gewaltbereite und betrunkene Menschen aufeinandertreffen, „kann es immer auch uns treffen“. Daher würden sie in solchen Fällen fast immer genutzt. Mit einem Effekt, der sich schon in der Erprobung recht früh herausgestellt habe: „Die aus der dritten und vierten Reihe steigen nicht mehr mit ein“, sagt Kunz. Die Gewalt würde also reduziert, da aus Zuschauerreihen weniger Einmischung geschehe – da sie befürchten müssten, aufgezeichnet zu werden.
Wer bearbeitet die Filme? Niemand: „Wir können nicht schneiden und bearbeiten“, sagt Andreas Kunz. Was aufgezeichnet ist, wird genau so wiedergegeben, wenn es als Beweismaterial für die Aufklärung eines Falles verwendet wird. Damit sich andere Ermittelnde nicht die Aufzeichnung von vorne bis hinten ansehen müssen, schreiben die Sachbearbeitenden in den Bericht, an welcher Stelle sich die Szenen finden, auf die sich die Beschreibung bezieht. Der Verwaltungsaufwand sei dadurch nicht größer geworden, sondern eher geringer, meint Kunz: „Wir müssen nicht mehr jede Handbewegung einer Schlägerei im Bericht beschreiben. Alle, die mit dem Fall betraut sind, können es sich ansehen.“ Eine halbe Minute Aufnahme könne zwei Seiten Text ersetzen.
Warum hat man manchmal keine Kameraaufzeichnungen, auch wenn es sinnvoll gewesen wäre? Die Kameras laufen nur, wenn sie mit zwei Klicks betätigt werden. Ein erster Klick auf den Schalter startet das sogenannte Pre-Recording. Das ist die Phase, in der man wieder ausschalten kann, ohne dass die Aufnahme gespeichert wird – weil die Lage sich wieder beruhigt hat. Erst beim zweiten Klick startet die richtige Aufnahme. „Wenn es hoch hergeht, kann es sein, dass es innerhalb weniger Sekunden eskaliert und man nicht dazu kommt auszulösen“, sagt Andreas Kunz. Gerade Messerangriffe würden in Sekundenschnelle ablaufen, da sei es besonders schwierig, schnell genug zu reagieren, erläutert Kunz auch mit Verweis auf den Fall in Nordrhein-Westfalen.
Wie viel kann eine Kamera aufzeichnen? Die aktuell verwendeten Kameras haben eine Speicherkapazität von 60 Gigabyte, das würde für zwölf Stunden Aufnahme in Full-HD-Qualität ausreichen – abhängig auch davon, wie viel Ton dabei sei. „Aber wir brauchen ja nicht mal Full HD“, fügt Kunz hinzu.
Werden Vergehen der Einsatzkräfte auch aufgezeichnet? Die Kamera zeichnet alles auf, was gesagt und getan wird – also auch die Äußerungen der Beamtinnen und Beamten. „Es ist aber äußerst selten, dass Kollegen dadurch belastet werden. In unserem Revier hatte ich noch keinen Fall“, sagt Kunz. Insgesamt hätten sich die Kolleginnen und Kollegen an die Kameras auf den Schultern gewöhnt und würden sie schätzen. Kunz geht sogar weiter in seiner Bilanz: „Ich bin seit 35 Jahren im Polizeidienst. Für mich ist es das umfassendste und sinnvollste Einsatzmittel, das wir je bekommen haben.“
Wie oft werden die Kameras benutzt? Vollaufnahmen von Fällen sind seit der Einführung der Kameras in Stuttgart im Jahr 2017 rund 4400 gemacht worden. Davon seien 1500 in Strafverfahren verwendet worden. Bei den Zahlen muss man bedenken, dass auch mehrere Aufnahmen zu einem Fall gehören können – aber das kann nicht ausgewertet werden. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Zahl von 41 661 Aufnahmen in diesem Zeitraum erhoben. Auch dessen Pressesprecher Renato Gigliotti betont, dass es sich dabei nicht um Fallzahlen handele, sondern um Situationen, in denen gefilmt wurde.
Einführung
Im Jahr 2017 startete im Land der Probebetrieb mit den Bodycams. Seit Anfang 2017 sind sie flächendeckend eingeführt. Die Kameras haben einen Modus, in dem sie eine Minute aufzeichnen und dann wieder stoppen, wenn der Schalter für die Fortführung der Aufnahme nicht gedrückt wird. Diese erste Aufnahme heißt Prerecording. Erfolgt das richtige Einschalten, wird die erste Minute auch gespeichert.
Technik
Die Polizei hat nach wie vor die ersten Modelle der Bodycams. Im Sommer wurden Probleme mit schwächer werdenden Akkus bekannt. Diese werden nun nach und nach ersetzt.