Stuttgart - Mehr als 30 tote Affen, ein völlig ausgebranntes und einsturzgefährdetes Affenhaus, ein zweistelliger Millionenschaden: Die Bilanz der Brandkatastrophe im Krefelder Zoo ist verheerend. Ausgelöst wurde das Feuer wahrscheinlich durch eine Himmelslaterne, die eine Mutter und ihre beiden erwachsenen Töchter in der Silvesternacht gestartet hatten. Die drei Frauen hatten sich selbst bei der Polizei gemeldet. Sie hatten die Laterne im Internet gekauft. Dass es verboten ist, sie starten zu lassen, hatten sie nach eigenen Worten nicht gewusst. Die Polizeiangaben ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung. Den Frauen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Darüber hinaus kann auch der Zoo Krefeld zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Sollten die Frauen nicht über den passenden Versicherungsschutz verfügen, ginge es angesichts des Millionenschadens um die Existenz. Wer für den Schaden verantwortlich ist, muss zahlen – und zwar in unbegrenzter Höhe.
Das Feuer wurde jedoch nicht mit Absicht gelegt, sondern fahrlässig verursacht, wie die Polizei betont. Damit wäre der finanzielle Schaden ein klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine solche Police nicht, ein Muss für jeden ist sie aber dennoch. „Sie schützt vor den Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, indem sie im Schadensfall bei berechtigten Ansprüchen zahlt“, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
Verbraucherschützer: Nicht an Höhe der Versicherungssumme sparen
Ob der Schaden vollständig von der Versicherung der Verursacherinnen übernommen wird, hängt von zwei Details ab. Zum einen gibt es Haftpflichtpolicen, die den Betrieb von Fluggeräten wie beispielsweise Drohnen und eben auch Himmelslaternen explizit vom Versicherungsschutz ausnehmen. Sollte das bei den drei Frauen der Fall sein, würde ihre Versicherung nicht zahlen. Außerdem ist die Versicherungssumme entscheidend, denn die Höhe des Schadens in Krefeld ist immens. Eine Deckungssumme von zwei oder fünf Millionen Euro, wie sie günstige Haftpflichttarife bieten, würde in diesem Fall nicht ausreichen. Dann würde der Versicherer nur die im Vertrag festlegte Maximalsumme zahlen, und für darüber hinausgehende Schäden müssten die Frauen selbst aufkommen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät daher, bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung nicht an der Höhe der Versicherungssumme zu sparen. Ratsam sei eine Mindestversicherungssumme von zehn, besser noch 50 Millionen Euro. Der Preisunterschied bei der Versicherungsprämie ist gering, dafür kann man sich dann aber sicher sein, dass die Versicherung wirklich für jeden fahrlässig verursachten Schaden aufkommt.
Da in vielen Policen vergleichsweise geringe Versicherungssummen vereinbart sind, raten Verbraucherschützer dazu, den Schutz regelmäßig zu erneuern: „In aller Regel lohnt sich der Wechsel zu einer neuen Police spätestens nach fünf Jahren.“