Brandserie auf den Fildern und im Schönbuch Bewährungsstrafe für 52-Jährige – doch ihr Motiv bleibt ein Rätsel

Am 12. April 2022 hat die Angeklagte einen Holzstapel in Neckartailfingen entzündet, wenig später noch einen in Schönaich. Foto: /SDMG/Kaczor

Immer wieder gingen Gartenhäuser, Fahrzeuge oder Heuballen im vergangenen Jahr im Dreieck zwischen Fildern, Schönbuch und Reutlingen in Flammen auf. Für die Serie von Brandstiftungen musste sich nun eine 52-Jährige verantworten. Doch Fragen bleiben offen.

Beinahe ein halbes Jahr lang gab es fast wöchentlich Meldungen, dass wieder Holzstapel, Lauben, Anhänger oder Heuballen brannten. Häufig waren es mehrere Fälle in der Woche, mitunter sogar zwei an einem Tag. Und immer war von dem unbekannten Täter oder den Tätern die Rede. Serienbrandstifter sind selten weiblich. Experten wie etwa die Berliner Psychologieprofessorin Rebecca Bondü, die ein Buch mit dem Titel „Die Klassifikation von Brandstraftätern“ geschrieben hat, geht davon aus, dass vor allem jüngere Menschen und fast immer Männer mutwillig Brände legen.

 

Insofern war es ein ungewöhnlicher Fall, der am Montag vor dem Nürtinger Amtsgericht verhandelt wurde. Einer 52-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft insgesamt 33 Fälle der vollendeten und einen Fall der versuchten Brandstiftung im Zeitraum zwischen 13. Januar und 3. Mai 2022 zur Last gelegt. Insgesamt fast ein Dutzend Brände gab es im Landkreis Böblingen und noch einmal rund doppelt so viele Delikte in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen und Tübingen. Den verursachten Schaden der verhandelten Fälle bezifferte der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift auf rund 126 000 Euro.

Gewöhnliche Grillanzünder als Brandbeschleuniger

Was hat die Frau mit der gepflegten Pagenfrisur dazu getrieben, im geografischen Dreieck von Filder, Schönbuch und Reutlingen herumzufahren und zu den unterschiedlichsten Tageszeiten, morgens um 8 Uhr und bis nach Mitternacht, Feuer zu legen? Immer waren es Holzstapel, die sie mit handelsüblichen Grillanzündern in Brand gesetzt hat und die teilweise auf Scheunen, Geräte oder Obstbäume übergriffen. 16 Geschäfte in der Region, in denen die Frau die Brandbeschleuniger eingekauft hatte, konnte die Polizei später ausfindig machen. Details zum Motiv waren in dem Prozess nicht zu erfahren. Denn die meiste Zeit wurde die Öffentlichkeit nach Paragraf 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes ausgeschlossen, um die Privatsphäre der 52-Jährigen aus Leinfelden-Echterdingen zu schützen, die offenbar seelische Probleme hat. Staatsanwalt Patrick Bader sprach in der Anklage davon, dass die gelernte Bankkauffrau sich in einer „depressiven Phase“ befunden habe. Der psychiatrische Gutachter Hermann Ebel stellte seine genaue Einschätzung aber hinter verschlossenen Türen vor.

Staatsanwalt forderte ebenfalls Bewährungsstrafe

Verurteilt wurde die geständige Angeklagte am Montag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Sie muss zudem die Kosten des Verfahrens zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Richter Alexander Brost machte der verheirateten Frau zur Auflage, dass sie die bereits begonnene Therapie nicht abbricht und sie sich nach deren Abschluss in eine ambulante Psychotherapie begibt.

Geschädigter Grundstückbesitzer als Zuhörer im Prozess

Festgenommen wurde die damals 51-Jährige am 3. Mai 2022 nach einem neuerlichen Brand eines Holzstapels in Reutlingen-Altenburg, als sie mit ihrem Auto wieder daheim eintraf. An dem Tatort im Gewann Lau zwischen Altenburg und Kirchentellinsfurt, neben der dortigen Kreisstraße gelegen, hatte die Angeklagte bereits am 26. April an drei Stellen Feuer gelegt und mit rund 36 500 Euro den größten Schaden verursacht.

Zeuge begegnet 52-Jähriger am Tatort

Der Besitzer eines dieser Grundstücke kam als Zuhörer zu dem Prozess. Er allein habe einen Schaden von 35 000 Euro zu beklagen, weil teures Gerät in seiner Hütte verbrannte, berichtete der 67-Jährige. Er sei der Frau nach deren letzter Tat begegnet und habe sie durch das geöffnete Fenster ihres Wagens angesprochen, sie solle die Feuerwehr rufen. „Die schaute aber nur stur nach vorne“, erzählte er, dann sei sie geflüchtet.

Zu diesem Zeitpunkt war die Frau der Ermittlungsgruppe „Lignum“ („Holz“) aber bereits bekannt, die beim für den Kreis Böblingen zuständigen Polizeipräsidium Ludwigsburg eingerichtet worden war. Dort gab es am 26. März im Gewann Gurgel bei Schönaich den ersten Vorfall. Danach wurden weitere Brände gelegt, gehäuft rund um Schönaich, Weil im Schönbuch und Breitenstein.

In Chats Brandstiftungen eingeräumt

Die Böblinger Ermittler setzten eine verdeckte Videoüberwachung ein. Am 29. April 2022 tappte die Frau in die Falle und wurde in der Nähe des Klärwerks in Schönaich gefilmt, wo mehrere Holzstapel brannten, wie eine als Zeugin geladene Polizistin berichtete. Die Ermittler wussten fortan das Kennzeichen des Wagens, der auf den Ehemann der Angeklagten zugelassen ist, und sie hatten ein Foto von ihr. Auch das Handy der Frau wurde überwacht. Zehn von elf Bränden im Kreis Böblingen konnten der 52-Jährigen zugeordnet werden, so die Polizistin. In Chats hatte sich die Angeklagte anderen Personen anvertraut und über ihre Brände berichtet. Die Angeklagte habe dabei den Eindruck vermittelt, das Problem im Griff zu haben, und habe aktuelle Taten verschwiegen, berichtete die Polizistin. Auf dem Handy der 52-Jährigen wurden auch Fotos der von ihr gelegten Brände im Anfangsstadium gefunden sowie Pressemeldungen zu den Brandserien. Die Böblinger Ermittler sind der Esslinger Kriminalpolizei zuvorgekommen, die ebenfalls eine Observation geplant hatte, wie ein Polizist aussagte. Beide Dienststellen hatten eng zusammengearbeitet, wobei die Esslinger personell vor der Herausforderung standen, dass sie parallel noch einen Leichenfund in Sirnau aufzuklären hatten.

Brandstiftung als juristisches und psychologisches Phänomen

Strafrahmen
Nach dem Strafgesetzbuch, Paragraf 306, liegt der Strafrahmen für Brandstiftung zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und bis zu fünf Jahren. Eine schwere Brandstiftung liegt vor, wenn Menschen gefährdet wurden. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Wie Brandstifter ticken
Warum Menschen Brände legen, beantworten Experten unterschiedlich. Rebecca Bondü, Professorin an der Psychologischen Hochschule Berlin, ist bei ihren Forschungen auf vier Motivgruppen gestoßen: Vandalismus, Rache, Psychose und gesteigerte Lust auf Feuer. Kolja Schiltz, der Leiter der Abteilung Forensische Psychiatrie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, sagt, dass es in der Regel um ein Machtgefühl gehe. Die Täter erlebten, wie sie mit einer kleinen Handlung einen riesigen Effekt erreichen können.

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