Neue Erkenntnisse hat das Verfahren vor dem Oberlandesgericht nicht gebracht, meint StZ-Autor Michael Heller.

Stuttgart - Gewiss hat das Oberlandesgericht (OLG) mit großer Akribie gearbeitet. Sechs teilweise ganztätige Verhandlungstermine wurden angesetzt, insgesamt 15 Zeugen kamen zu Wort. Gleichwohl steht am Ende des Breuninger-Prozesses kein wesentlich anderes Ergebnis als nach dem Verfahren vor dem Landgericht (LG), das die OLG-Vizepräsidentin zum Auftakt noch massiv kritisiert hatte; Tenor: schlampige Arbeit. Das OLG hat aber keine neuen Erkenntnisse zu Tage gefördert, sondern nur ein anderes Urteil gefällt. Das OLG hat den Beklagten Recht gegeben, wohingegen sich das LG auf die Seite des Klägers geschlagen hatte.

 

Auch wenn die Sache nun womöglich de facto entschieden ist, so vermag die Aufarbeitung des ungewöhnlichen Falles doch nicht zufrieden zu stellen. Ein Urteil, zu wessen Gunsten auch immer, konnte den Frieden wohl einfach nicht wieder herstellen. Das wäre nur durch einen Vergleich mit den üblichen vielfachen Kompromissen möglich gewesen. Wie intensiv die Bemühungen hierzu waren, ist von außen schwer zu beurteilen. Schade, dass nichts Konstruktives zustande gekommen ist. Immerhin sind alle Beteiligten Profis auf ihrem Gebiet, die es gewohnt sind, ganz nüchtern schwierige Entscheidungen zu treffen. Dass aus Streithähnen keine Feinde werden müssen, haben zum Beispiel Willem van Agtmael und Wienand Meilicke bewiesen, die einst einen heftigen Disput hatten, in den zurückliegenden vier Jahren aber wieder einen Modus gefunden haben, wie miteinander umzugehen ist.

Vor Gericht hat nun indirekt ein Konstrukt Billigung gefunden, für das außer den Beteiligten niemand wird Begeisterung aufbringen können. Das hängt sicher vor allem damit zusammen, dass die letztlich entscheidende Frage nicht thematisiert worden ist: Wie kann es sein, dass eine Stiftung, die gemeinhin als Lösung für die Ewigkeit gilt, einfach durch einen Vorstandsbeschluss aufgelöst wird und die Stiftungsaufsicht das dann durchwinkt? Warum spielt der Wille des Stifters überhaupt keine Rolle? Das Gericht hat womöglich aus Gründen der Arbeitsökonomie einen Weg gefunden, sich mit diesen Fragen nicht befassen zu müssen. Damit ist leider auch eine Chance vertan worden.