Es war nicht rechtswidrig, Harrys Sicherheitsstatus herabzustufen - dieses Urteil ist ein weiterer Rückschlag für den Prinzen. In anderen Verfahren hingegen hofft der Königssohn auf Erfolge.

London - Die schlechten Nachrichten für Prinz Harry aus seiner früheren Heimat Großbritannien reißen nicht ab. Am Mittwoch urteilte der High Court in London gegen den 39-Jährigen - er hatte dagegen geklagt, dass seine Familie und er bei Besuchen im Königreich aus seiner Sicht nicht automatisch denselben Schutz erhalten wie andere Royals. 

 

Die Entscheidung der zuständigen Kommission sei nicht rechtswidrig gewesen, hieß es im schriftlichen Urteil. Bereits Mitte Januar zog der jüngere Sohn von König Charles III. eine Verleumdungsklage gegen einen britischen Verlag zurück und muss deshalb teure Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen.

Auch privat läuft es nicht so recht rund für Harry. Der Streit mit Vater Charles und Bruder Prinz William, dem britischen Thronfolger, ist weiterhin nicht beigelegt. Im Hause Windsor herrscht dicke Luft, seitdem Harry in seiner Biografie und diversen Medienauftritten gegen seine engsten Verwandten sowie Stiefmutter König Camilla auskeilte. 

Zwar wurde es als Zeichen der Entspannung gedeutet, dass Harry umgehend nach Großbritannien flog, als er Anfang Februar von der Krebserkrankung des Königs erfuhr. Doch britische Medien spotteten, ihm sei nur eine kurze Audienz in London gewährt worden, bevor Charles per Hubschrauber zu seiner ostenglischen Residenz flog.

Neuer Internet-Auftritt - "sussex.com"

Tagelang beschäftigte sich der Boulevard auch mit der neuen Internetpräsenz von Harry und seiner Ehefrau Herzogin Meghan (42). Mit dem als pompös empfundenen Auftritt "sussex.com" wollten der Herzog und die Herzogin von Sussex ihre Titel, die sie trotz des royalen Rückzugs weiter tragen, ausschlachten, kritisierten verschiedene Königshaus-Experten - obwohl sie angeblich Harrys Großmutter Queen Elizabeth II. einst das Gegenteil versprochen hatten.

Kaum ein Tag vergeht zudem, an dem in der "Yellow Press" genannten Regenbogenpresse nicht über Trennungsgerüchte getuschelt würde. So laut wurde der Lärm, dass ein Vertreter von Meghan und Harry vor wenigen Tagen sich zu der Aussage gezwungen fühlte: "Dieses Paar lässt sich nicht auseinanderbrechen." Der Umgang des Boulevards mit Meghan war ein Grund, warum das Paar einst aus Großbritannien fortzog.

Nach dem Urteil vom Mittwoch spekulierte der "Daily Mirror", der Richterspruch dürfte Meghans Abneigung gegen eine neue Reise nach Großbritannien nur verstärken. Demnach will Harry im Mai den zehnten Geburtstag der von ihm ins Leben gerufenen Invictus Games für kriegsversehrte Soldaten in London feiern. Aber Meghan sei dagegen.

Weitere Klagen noch offen

Doch es gibt auch positive Nachrichten für Harry - und die kommen ebenfalls vom High Court. Dabei geht es um mehrere Klagen gegen britische Verlage. Mit dem "Mirror"-Verlag hatte sich Harry jüngst außergerichtlich auf eine hohe Schadenersatzzahlung geeinigt. Journalisten der Mirror Group Newspapers hatten zwischen 1996 und 2011 durch Abhören von Telefonnachrichten Informationen über Harrys Privatleben erlangt und als Schlagzeilen vermarktet. In 15 Fällen hatte ein Gericht dem Königssohn recht gegeben, in 115 weiteren kommt es wegen der Einigung nicht mehr zum Prozess.

Dieser Ausgang dürfte Harry Mut machen. Denn in zwei ähnlichen Klagen - gegen Associated Newspapers Limited ("Daily Mail", "Mail on Sunday") und News Group Newspapers ("The Sun"), die das vor Jahren eingestellte Boulevardblatt "News Of The World" herausgegeben hatte - geht es ebenfalls um illegale Informationsbeschaffung. 

Harry hat deutlich gemacht, dass ihm dieses Thema besonders am Herzen liegt. In einer von seinem Anwalt vorgetragenen Erklärung sprach der Fünfte der britischen Thronfolge von einer "Mission", die andauere. "Ich glaube an die positive Veränderung, die es für uns alle mit sich bringen wird. Das ist genau der Grund, warum ich damit begonnen habe und warum ich es bis zum Ende durchziehen werde."

Und auch danach dürfte es um Harry vor Gericht nicht langweilig werden. Gegen das Urteil vom Mittwoch kündigte er Berufung an.