Eine Frau lässt sich Brustimplantate einsetzen und klagt anschließend, dass das Silikon minderwertig gewesen sei. Doch ihr steht weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld zu.

Karlsruhe - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate ist eine Frau vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gescheitert. Ihr stehe weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld zu, entschieden die Richter in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Zeitgleich wies das OLG acht ähnliche Berufungsklagen weiterer Opfer des Skandals ab.

 

Im konkreten Fall wollte die Frau den TÜV Rheinland dafür verantwortlich machen, dass ihr die mit Industrie-Silikon gefüllten Implantate 2008 eingesetzt wurden. Aus ihrer Sicht wäre das nicht passiert, wenn der für die Zertifizierung zuständige TÜV die Herstellung der Silikonkissen mithilfe unangekündigter Kontrollen überwacht hätte. Dafür habe es aber keinen Anlass gegeben, entschied das OLG. Zuvor hatte auch das Landgericht Heidelberg die Klage abgeschmettert.

Opfer hat keine Chance mehr auf Schmerzensgeld

Die Opfer des Skandals haben seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juni vergangenen Jahres praktisch keine Chance mehr auf Schmerzensgeld. Die BGH-Richter hatten damals entschieden, dass die TÜV-Prüfer bei der Überwachung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt hätten. PIP hatte jahrelang Implantate mit minderwertigem Silikon gefüllt, bis der Betrug 2010 aufflog. Das Unternehmen ist insolvent.