Ein Gericht im französischen Toulon hat erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland im Skandal um minderwertige Brustimplantate festgestellt. Das Unternehmen müsse "den Schaden der Importeure und der Opfer" ausgleichen. Der TÜV will das Urteil nicht hinnehmen.

Ein Gericht im französischen Toulon hat erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland im Skandal um minderwertige Brustimplantate festgestellt. Das Unternehmen müsse "den Schaden der Importeure und der Opfer" ausgleichen. Der TÜV will das Urteil nicht hinnehmen.

 

Paris - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Rund 1600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Aus Sicht des Gerichts im französischen Toulon hat der TÜV seine „Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit“ bei den Implantaten aus Frankreich verletzt. Das Unternehmen müsse nun „den Schaden der Importeure und der Opfer“ ausgleichen, entschied die Kammer am Donnerstag.

Der TÜV Rheinland will das Urteil nicht hinnehmen. „Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens der Nachrichtenagentur dpa in Paris.

Der TÜV hat eine Verantwortung stets zurückgewiesen

Den Prüfern war wegen Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen worden. Die Kläger wollen mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.

Der TÜV hat eine Verantwortung stets zurückgewiesen. Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer. Entsprechende Entscheidungen gab es bereits von deutschen Gerichten.

Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren um den Betrug des insolventen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP). PIP-Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort wird ein Urteil für Dezember erwartet.