Bürgerbeteiligung startet Wie kann der Fluglärm erträglicher werden?

Für den Flughafen Stuttgart gibt es einen Lärmaktionsplan. Foto: Horst Rudel

In den kommenden Wochen können Bürger Stellung nehmen zu den Plänen der Behörden. Die Beschwerden haben zuletzt zugenommen – auch aufgrund der umstrittenen neuen Abflugroute.

Reporterin: Elisabeth Maier (eli)

Das Regierungspräsidium Stuttgart überprüft derzeit den sogenannten Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart. Nun wird auch die Öffentlichkeit in das Verfahren eingebunden. Der Entwurf wird von Montag, 12. Februar, bis einschließlich Montag, 12. März, öffentlich ausgelegt. Bis zum 26. März haben betroffene Bürgerinnen und Bürger dann die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen schriftlich abzugeben.

 

Durch die neue Flugroute in Richtung Süden am Flughafen Stuttgart häufen sich die Beschwerden bei Stefan Köhler, dem Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart. Das gibt auch der Lärmaktionsplanung eine besondere Brisanz. Der Probebetrieb auf der Strecke endet am 23. Februar. Danach wird die Flugroute aber aller Voraussicht nach weiter geflogen.

Folgen für die Anrainer abfedern

Weil Stuttgart zu den großen Flughäfen in Deutschland gehört, ist dort ein Lärmaktionsplan vorgeschrieben. Auf diesem Hintergrund lassen sich durch die Weiterentwicklung zumindest gewisse Folgen für die Anrainer des Flughafens abfedern. Denn nach dem Einbruch in der Coronapandemie zieht der Flugbetrieb wieder an. 2023 zählte der Flughafen 8,4 Millionen Fluggäste. Auch Lärmuntersuchungen von Straße und Schiene fließen in die Expertise ein. Der Lärmaktionsplan wurde 2019 erstellt. Alle fünf Jahre ist die Überprüfung vorgesehen. „Wir begreifen den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart nicht als statisches, sondern als sich auch in Zukunft dynamisch weiterentwickelndes Instrument“, heißt es auf der Homepage des Regierungspräsidiums. Der Plan soll dazu dienen, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die in der Umgebung des Flughafens wohnen.

Regierungspräsidium wünscht „offenen Dialog“

Das Regierungspräsidium Stuttgart möchte durch die öffentliche Auslegung in „einen offenen Dialog“ mit den Bürgerinnen und Bürgern, den betroffenen Kommunen, dem Flughafen Stuttgart, der Deutschen Flugsicherung und den weiteren Beteiligten treten. Das Planwerk umfasst nicht nur eine Bestandsaufnahme der abgeschlossenen oder bereits begonnenen Projekte gegen den Fluglärm. Es geht auch darum, neue Vorhaben auf den Weg zu bringen. Dazu gehören nach den Worten des Regierungspräsidiums „Maßnahmen der Verkehrsplanung, der Raumordnung, des primären Lärmschutzes an den lärmerzeugenden Quellen sowie wirtschaftliche Anreize“.

Das Planwerk ist auf den Homepages von Anrainer-Gemeinden einzusehen, und zwar unter anderem in Altbach, Deizisau, Denkendorf, Esslingen, Neuhausen, Ostfildern und Stuttgart. Außerdem ist der Plan beim Regierungspräsidium in Stuttgart, Referat 54.1, in der Ruppmannstraße 21 in Stuttgart-Vaihingen zu den Dienstzeiten zugänglich.

Stellungnahmen sind bis einschließlich Dienstag, 26. März, schriftlich oder elektronisch möglich an: abteilung5@rps.bwl.de

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