39,4 Prozent der Wahlberechtigten in Herrenberg stimmten beim Bürgerentscheid für die Abschaffung der unechten Teilortswahl, 27,9 Prozent dagegen.

Herrenberg - Der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt Herrenberg ist erfolgreich gewesen. Die notwendige Stimmenzahl für eine Entscheidung – das Quorum also – ist deutlich überschritten worden. 9504 Wähler und damit 39,4 Prozent der Wahlberechtigten befürworteten eine Abschaffung der unechten Teilortswahl. 6734 Wähler und damit 27,9 Prozent hätten sie gerne beibehalten. Die Wahlbeteiligung lag bei 71,2 Prozent. Dieses Ergebnis, da waren sich alle im Rathaus einig, war nur dank der Verknüpfung mit der Bundestagswahl möglich.

 

Damit folgten die Herrenberger der Empfehlung, die ihnen die Gemeinderatsfraktionen samt dem Oberbürgermeister Thomas Sprißler vor der Abstimmung gegeben hatten. Die Ortschaftsräte dagegen waren geteilter Ansicht gewesen – Oberjesingen und Gültstein hatten sich klar für die Teilortswahl ausgesprochen.

Die Bürger haben nun sogar in vier der sieben Teilorte – Kayh, Gültstein Oberjesingen und Mönchberg – für die Beibehaltung gestimmt. „Diese Ängste müssen wir ernst nehmen“, meinte Thomas Deines, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Rathaus. Der OB Thomas Sprißler betonte jedoch, es werde sich nichts an der Politik ändern – weder im Guten noch im Schlechten. Er verstehe die Haltung zwar, teile die Sorgen aber nicht. Zuletzt hatten sich alle Fraktionen in einer Informationsbroschüre, die an alle Bürger verteilt wurde, für eine Abschaffung des komplizierten Wahlrechts ausgesprochen.

Es gibt keine Garantie mehr für Sitze

Das neue, vereinfachte Wahlrecht wird nun wohl schon im Frühjahr bei der nächsten Kommunalwahl angewandt. Die Teilorte werden dann nicht mehr wie bisher eine garantierte Zahl von Sitzen im Gemeinderat haben. Alle Wähler werden gleich viele Stimmen vergeben können. Zu Diskussionen im Gemeinderat, die die Ortsteile betreffen, wird ein Vertreter eingeladen – zusätzlich zu den Ortsvorstehern.

Sollte der Gemeinderat den Beschluss eines Ortschaftsrates übergehen, kann dieser binnen eines Monats die Einberufung des Vermittlungsbeirates beantragen. Danach tagt der Gemeinderat erneut über die strittige Angelegenheit. Dem Vermittlungsbeirat gehören neben dem OB alle Ortsvorsteher sowie je drei Mitglieder des Gemeinderates und des Ortschaftsrates an. Dieses Gremium wird – legt man die Erfahrungen anderer Städte zugrunde – vermutlich selten gebraucht.

Mit der Herrenberger Entscheidung für die Abschaffung setzt sich laut Norbert Brugger vom baden-württembergischen Städtetag ein Trend fort. Erst seit dem Jahr 1989 kann die unechte Teilortswahl abgeschafft werden – damals wählten in Baden-Württemberg noch 61 Prozent aller Gemeinden nach diesem Wahlrecht ihre Vertreter. Im Jahr 2004 waren es erstmals weniger als die Hälfte, nämlich 48 Prozent.