Gegen das Projekt haben 3500 Bürger unterschrieben
Der Streit um die Anlage gärt seit etwa zwei Jahren. Die EnBW will auf dem Gelände des Kraftwerks am Neckar jährlich rund 180 000 Tonnen Schlamm aus kommunalen Kläranlagen verbrennen. Gegen diese Pläne laufen die Gemeinde Walheim, die Nachbarkommunen Gemmrigheim, Kirchheim und Besigheim sowie die Initiative Bürger im Neckartal Sturm. Die Gegner sammelten bislang etwa 3500 Unterschriften gegen das Projekt – es belegt den Widerstand in der Bevölkerung, die seit Jahrzehnten auch schon mit dem Atomkraftwerk im nahen Neckarwestheim leben musste. Die Gegner befürchten schädliche Abgase und den Anlieferverkehr mit circa 120 Laster-Fahrten täglich.
Hintergrund der EnBW-Pläne in Walheim ist die veränderte Klimapolitik: Abgeschaltete Kohlekraftwerke fallen als Verbrennungsstätten aus. Die EnBW verspricht, Abgasgrenzwerte mit modernen Filtern einzuhalten, zudem sieht sie in der Abwärme einen Nutzen für die Nachbarkommunen.
Die Kritiker halten ihr entgegen, dass es in Walheim und Umgebung noch kein Fernwärmenetz und deshalb keine Abnehmer gebe. Außerdem brauche das Kraftwerk selbst den dort erzeugten Strom. Es handele sich um eine Abfallentsorgungsanlage und nicht um eine „Klärschlammheizanlage“ wie das von der EnBW behauptet worden sei.
Die EnBW reicht im November noch Unterlagen beim RP ein
Eine Schlüsselrolle nimmt das RP Stuttgart als Genehmigungsbehörde ein. Das Regierungspräsidium erteilte dem Energiekonzern nun schon mal sein Plazet für die Prüfbohrungen. Sie dienten ausschließlich der Erkundung des Baugrunds für das Fundament der Verbrennungsanlage auf dem Gelände und seien losgelöst vom eigentlichen Genehmigungsverfahren zu betrachten, informiert die EnBW in einer Pressemitteilung am Anfang der Woche. Für das Hauptverfahren müsse der Konzern im November noch Unterlagen einreichen. Mit den Bohrungen werde festgestellt, wie viele Pfähle in welcher Tiefe für die Bodenplatte des Gebäude eingesetzt werden müssten.
Die Pfähle haben einen Durchmesser von bis zu 1,20 Metern und werden in eine Tiefe von bis zu 26 Metern getrieben, teilt die EnBW des Weiteren mit. In einem ersten Schritt werden mittels eines Drehbohrgeräts Löcher bis in die erforderliche Tiefe gebohrt. „Dieses Verfahren ist deutlich leiser als das sonst übliche Rammverfahren“, zitiert der Konzern den Projektleiter Michael Kübel. In diese Löcher werden laut Kübel dann Bewehrungskörbe aus Stahlgeflecht eingesetzt. „In einem letzten Schritt werden die Löcher mit Frischbeton ausgegossen.“
Der Energiekonzern hat ein Konzept für die Rückgewinnung von Phosphor
Offenbar plant die EnBW auch schon, wie sie den im Klärschlamm enthaltenen Rohstoff Phosphor aus der Asche gewinnen kann, die bei der Verbrennung in Walheim anfallen würde. Schließlich müssten die Kommunen als Betreiber von Kläranlagen bereits heute Konzepte zur Phosphor-Rückgewinnung nachweisen. Der Energieriese sei auch dabei einen Schritt weitergekommen: Ihre Tochtergesellschaft MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH plane – in einer gesonderten Anlage an einem anderen Standort –, die in Walheim anfallende Asche zu verarbeiten und daraus Phosphor zu gewinnen.
Die EnBW habe die Gemeinde über die Probebohrungen unterrichtet, teilt die Bürgermeisterin Tatjana Scheerle mit. Dies sei durch eine E-Mail mit einer kurzen Information an die Gemeinde geschehen. Das RP Stuttgart habe die dafür notwendige wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, habe es in dem Schreiben geheißen. Auf Nachfrage bei der Behörde habe die Gemeinde laut Scheerle erfahren, dass die Bohrungen keinen vorzeitigen Baubeginn bedeuteten, da sie ausschließlich Prüfzwecken dienten.
Die Bohrung hat die anderen Beteiligten überrascht
Kritischer bewertet die Initiative „Bürger im Neckartal“ den Vorstoß der EnBW. Die Prüfbohrungen seien erst spät bekannt gemacht worden: Am 8. November erfuhren davon die Gemeinderäte, am 13. habe der Konzern die Pressemitteilung mit Baubeginn am 15. herausgegeben, kritisiert der Initiativen-Sprecher Matthias Appelt, der darin „einen weiteren Beleg für wenig nachbarschaftliches Miteinander“ sieht, das die EnBW stets für sich reklamiere.
Die Bürgerinitiative will die Erlaubnis des RP rechtlich prüfen lassen
Das Argument, die Bohrungen seien reine Voruntersuchung, lässt der BI-Sprecher Appelt nicht gelten. „Jegliche Art von Erdarbeiten dürfen erst erfolgen, wenn die Einwendungsfrist abgelaufen ist.“ So schreibe es der Paragraf 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor. Das Einbringen von Probepfählen falle darunter – deshalb werde die BI die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Stuttgart rechtlich prüfen lassen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart bekräftigte in einer Stellungnahme am Dienstag noch einmal seine Entscheidung. Die wasserrechtliche Genehmigung habe keine vorentscheidende Bedeutung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das geplanten Klärschlammheizkraftwerk, teilte eine RP-Sprecherin mit.
Wie weit ist das Verfahren gediehen?
Vorgeschichte
Die Gemeinde Walheim hat ihre Veränderungssperre über das EnBW-Areal vor etwa einem Jahr fallen gelassen. Der Energiekonzern hatte beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Normenkontrollklage erhoben, denn er konnte zum Beispiel keine Wassertanks für das bestehende Kraftwerk einbauen. Die Gemeinde Walheim kam einem Richterspruch zuvor und beschloss die Freigabe. Die Sperre widersprach auch den Vorgaben des Regionalplans für Kraftwerkstandorte, erklärt Bürgermeisterin Tatjana Scheerle. Der Gemeindeverwaltungsverband Besigheim hatte zudem Elektrizität als Zweck der Versorgungsfläche festgelegt. Damit sei die Sperre nicht mehr erforderlich gewesen.
Stand
Das RP hatte die EnBW im Frühjahr aufgefordert, Unterlagen nachzureichen. Das ist laut RP am 7. November erfolgt. Jetzt werde die Vollständigkeit geprüft. Danach werden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten.