Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit soll praktikabler werden

Christian Rauch führt die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. Nun will er die Regelungen für die Kurzarbeit handhabbarer machen. Foto: dpa/Marijan Murat

Das Kurzarbeitergeld stellt die Bundesagentur für Arbeit und die Unternehmen vor Probleme bei der Bearbeitung. So tut sich Bedarf für gravierende Veränderungen auf. Hinter den Kulissen gibt es schon weitreichende Ideen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Es ist gut möglich, dass die in der Pandemie massenhaft eingesetzte Kurzarbeit im Falle einer Gasnotlage eine Renaissance erlebt. Die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialpartner denken bereits intensiv darüber nach, wie das überbürokratisierte Instrument leichter handhabbar und flexibler gemacht werden kann – sowohl für die Arbeitsagentur als auch für die Firmen.

 

Wie bedeutend ist Kurzarbeit derzeit? Die Zahlen drücken eine erhebliche Entdramatisierung aus: Bis zu sechs Millionen Beschäftigte waren nach dem Ausbruch der Pandemie bundesweit in Kurzarbeit. Im Mai 2022 waren es laut dem Bundesarbeitsministerium nur noch 328 000. Christian Rauch, Regionalchef der Bundesagentur für Arbeit (BA), sieht den an sich positiven Trend noch mit Skepsis. Er verweist auf die Sorge vieler Firmen vor einer Gasmangellage. Daher würden sie das Instrument nun für drei Monate aussetzen, um im Ernstfall wieder Kurzarbeit anzuzeigen. Mithin handele es sich um taktische Unterbrechungen, um sich Ansprüche für den Herbst zu bewahren.

Wie könnte eine Reform ausfallen? Entbürokratisierung und Ressourcenschonung sind die obersten Ziele. Die Maßgabe lautet: weg von der Einzelfallprüfung – hin zum Kollektivinstrument. Rauch nennt ein Beispiel: „Muss ein Betrieb bei einer Gasnotlage wirklich noch mal eine Anzeige auf Kurzarbeit stellen, so dass wir wieder die Voraussetzungen prüfen müssen?“ Dies wäre ein sinnloser Vorgang. Vielmehr könnte man doch schon im Vorfeld festlegen: Sobald der Staat den Gashahn zudreht, erfüllt der Betriebe die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld.

Ein zweiter Ansatzpunkt sind die Schlussabrechnungen. Bisher hat der einzelne Arbeitnehmer vom vierten und siebten Bezugsmonat an einen Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld. Die richtigen Zeitpunkte sind aber nicht leicht von der Bundesagentur zu erwischen: Es zeigt sich, dass teilweise zu früh zu viel von der BA ausgezahlt werde sowie teilweise zu spät und zu wenig. „Da muss man Komplexität rausnehmen“, sagt Rauch.

Bisher wird Kurzarbeit für jeden Arbeitnehmer über ein Zeitkonto individuell gesteuert. Künftig könnte man die Höhe des Kurzarbeitergelds an der betrieblichen Bruttolohnsumme festmachen, regt der Regionalchef an. Die Höhe des Anspruchs würde vom konkreten Arbeitsausfall und Einkommen des Beschäftigten entkoppelt und als betrieblicher Anspruch ermittelt. „Das wäre für die Unternehmen und uns einfacher abzurechnen, und man bräuchte nicht im Nachgang zwei Jahre für die Abschlussprüfung.“ Die Befürchtung, dass so die Betrugsgefahr steigt, teilt Rauch nicht: „Wir sehen dadurch keine höhere Missbrauchsanfälligkeit.“ Konkrete Vorwürfe würden verfolgt.

Wo können Ressourcen gespart werden? Die Abschlussprüfungen für die Corona-Kurzarbeit werden sich noch zwei Jahre hinziehen. In Baden-Württemberg waren vor der Pandemie 60 BA-Kräfte mit dem Kurzarbeitergeld beschäftigt – die Zahl wuchs von März bis Juni 2020 auf 1140 (bundesweit bis zu 13 000). Teils kam die Verstärkung aus anderen Bereichen wie der Berufsberatung, teils wurden befristet neue Leute eingestellt. Aktuell sind es immer noch knapp 400 Kräfte (bundesweit 2000), die bis mindestens Mitte 2024 gebraucht werden.

Bis dahin werden auch die Personalabteilungen damit zu tun haben. Weil Konzerne wie Mercedes oder Bosch zentral in Stuttgart abgerechnet werden, haben sie die Abrechnungsbereiche deutlich verstärkt – allein mit der Technik geht es nicht. Für börsennotierte Unternehmen besteht noch das Risiko, Rückstellungen für potenzielle Rückzahlungen bilden zu müssen. Derweil geben kleinere Firmen diese Arbeit an ihre Steuerberater ab, die ihrerseits ohnehin unter Hochdruck stehen. Somit hätten Vereinfachungen bei der Kurzarbeit überall einen geringeren Personaleinsatz und niedrigere Kosten zur Folge.

Wie geht es bei der Kurzarbeit weiter? Mehr als 46 Milliarden Euro kostet die coronabedingte Kurzarbeit nach letzten offiziellen Angaben. Im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit wird nun diskutiert, inwieweit es noch eine Aufgabe des Beitragszahlers ist, staatlich verursachte Schließungen aus Beitragsgeldern zu finanzieren. Dieser umstrittene Punkt – zum Beispiel ob mehr Steuermittel etwa aus einer Übergewinnsteuer eingebracht werden können – muss jedoch politisch auf Bundesebene gelöst werden.

Neue BA-Chef Nahles muss die Reform durchsetzen

Ziemlich konkret sind dagegen die Vorstellung der BA-Führung unter ihrer neuen Chefin Andrea Nahles, was die inhaltlichen Veränderungen angeht. Allerdings wird das Reformtempo massiv durch die parlamentarische Sommerpause gebremst. Denn nötig wären Gesetzesänderungen und damit auch Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat. „Das Dilemma, dass sich die Legislative frühestens nach dem Sommer damit beschäftigen wird, ist nicht auflösbar“, sagt Rauch.

Sollte – wonach es derzeit nicht aussieht – eine Gasknappheit schon im Herbst den massiven Gebrauch des Instrumentariums erfordern, so stünde den Unternehmen immer noch das klassische Kurzarbeitergeld ohne die in der Pandemie vereinfachten Zugangsregelungen zur Verfügung.

Mehr Anreize für die Weiterbildung

In Baden-Württemberg hat sich ein Arbeitsmarktbeirat unter Führung von Rauch schon auf einen Katalog mit Verbesserungsvorschlägen für die Politik verständigt. Beteiligt sind die Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Amtschefs der Landesregierung. Dabei geht es auch um mehr Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitsausfallzeiten für Weiterbildung zu nutzen. Dass es in der Pandemie nicht gut gelungen ist, Beschäftigte fit zu machen für die Transformation, ist weitgehend Konsens.

Die Sozialpartner drängen die Politik zum Handeln

Unternehmer
 Um im Fall einer Gasmangellage einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern, müsse gesichert sein, dass die Unternehmen großflächig auf Kurzarbeitergeld zurückgreifen könnten, fordern die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW). Deshalb müsse die Bundesregierung Vorkehrungen für den Ernstfall treffen, um zeitnah unbürokratische Rahmenbedingungen schaffen zu können. Zudem sollten den Unternehmen beim Einsatz von Kurzarbeit auch wieder die Sozialabgaben erstattet werden, damit sie länger an ihren Belegschaften festhalten können.

Gewerkschaften
DGB-Landeschef Kai Burmeister sagt: „Das bewährte Instrument der Kurzarbeit muss auf die im Raum stehende Gasmangellage und steigende Energiepreise angepasst werden.“ Es müsse rasch und unkompliziert bereitstehen, wenn Betriebe nicht mehr produzieren können.

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