Die Bundesagentur für Arbeit muss weiter sparen. Der Verwaltungsrat übt Kritik an den neuen Auflagen der Regierung. Arbeitsminister Heil rechtfertigt den „Konsolidierungsbeitrag“, der auch das Bürgergeld betrifft.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird von der Bundesregierung weiter unter finanziellen Druck gesetzt. Die Spitzen der Ampelkoalition hatten zur Lösung ihres Haushaltsstreits beschlossen, über vier Jahre insgesamt 5,2 Milliarden Euro einzufordern – jeweils 1,5 Milliarden Euro 2024 und 2025 sowie 1,1 Milliarden Euro 2026 und 2027. So soll ein Teil des Geldes zurückgezahlt werden, das die BA in der Pandemie vor allem für Kurzarbeitergeld erhalten hatte.

 

Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaften

Die Vorsitzenden des Verwaltungsrats auf Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite kritisieren, dass es der BA erschwert werde, wieder eine „auskömmliche Rücklage“ aufzubauen und sich auch in Zukunft handlungsfähig zu zeigen. Zudem greife die Regierung auf Beitragsgelder zu, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden.

Ferner streicht die Regierung den Bürgergeld-Empfängern den neuen Weiterbildungsbonus von 75 Euro monatlich. Diesen gab es für mindestens achtwöchige Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss, die die Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen. Seit seiner Einführung im Juli sei er in fast 56 000 Fällen ausgezahlt worden, so die BA. 2023 würden 8,9 Millionen Euro aufgewendet. Das alternative Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat bleibt aber erhalten.

Heil kündigt verschärfte Sanktionen gegen Totalverweigerer an

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagt dazu, der Sozialstaat werde „noch zielgenauer“ gemacht. Dabei werde auf intensive Betreuung und Qualifizierung gesetzt. Wer sich aber allen Angeboten versperre, müsse mit härteren Konsequenzen rechnen. „Die Sanktionsmöglichkeiten gegen Totalverweigerer werden wir daher verschärfen“, so Heil. Darüber hinaus seien zur Haushaltskonsolidierung weitere Maßnahmen notwendig. Ein kleinerer Teil der Milliarden, die die BA in der Pandemie aus Bundesmitteln erhalten habe, müssten nun als „Konsolidierungsbeitrag“ an den Bundeshaushalt zurückgeführt werden. „Dabei wird ein stabiler Beitragssatz garantiert.“