Bundesagentur für Arbeit Rettungsanker Kurzarbeit? Diesmal eher nicht!

Christian Rauch, Leiter der BA-Regionaldirektion, schlägt ein neues Instrument vor. Foto: dpa/Marijan Murat

Die Regionaldirektion der Arbeitsagentur warnt vor hohen Erwartungen an das konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Allein steigende Energiekosten reichten als Begründung nicht aus, sagt ihr Chef Christian Rauch – vorrangig seien direkte Wirtschaftshilfen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

In der Coronakrise war die Kurzarbeit eine enorme Stütze der Wirtschaft – bundesweit waren bis zu sechs Millionen Beschäftigte gleichzeitig tangiert. Zur Bewältigung der aktuellen Energiekrise dagegen dürfte das Instrument weniger bringen, sagen Experten. Dazu ein Überblick.

 

Wie ist die Lage bei der Kurzarbeit? Noch ist der Trend rückläufig: 257 Betriebe im Südwesten haben im September für 3738 Beschäftigte konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt – weniger als im Monat davor. Die tatsächlich realisierte Kurzarbeit zeigt sich stets erst mit einer Verzögerung: Im Juni dieses Jahres haben im Südwesten hochgerechnet 36 832 Beschäftigte kurzgearbeitet – im April waren es noch 56 811. Der Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrug damit überschaubare 0,8 Prozent.

„Wir haben bei den Anzeigen noch eine sehr ruhige Lage“, sagt Christian Rauch, Regionalchef der Bundesagentur für Arbeit (BA). Allerdings nimmt der Beratungsbedarf vor allem kleinerer Betriebe massiv zu – ein Frühindikator für zunehmende Kurzarbeit. Der Grund: viele Arbeitgeber rätseln, wie es mit den Wirtschaftshilfen weitergeht und hoffen auf den Rückhalt zumindest durch das Kurzarbeitergeld. Dieses sei in der Coronakrise das einzig Verlässliche gewesen, befinden sie – „daher sucht man jetzt wieder den Rettungsanker wegen der sonst fehlenden Planungssicherheit“, sagt Rauch.

Inwieweit kann Kurzarbeit jetzt helfen? Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn ein Arbeitsausfall eintritt, der auf wirtschaftlichen Ursachen wie Lieferausfällen oder einem sogenannten unabwendbaren Ereignis beruht. Rauch zufolge reicht einzig der starke Anstieg der Betriebskosten als Voraussetzung nicht aus – der Bezug von Kurzarbeitergeld allein infolge einer unternehmerischen Entscheidung, den Betrieb einzuschränken ist im Gesetz nicht vorgesehen. „Den Rettungsanker können wir in dieser Absolutheit nicht bieten“, resümiert er.

Klar wäre der Fall, wenn plötzlich etwa kein Gas mehr zur Verfügung stünde. Dies wäre als „unabwendbares Ereignis“ ein potenzieller Anlass, das sogenannte „Kug“ zu beantragen. Auch kollabierte Lieferketten, die sich von einzelnen Unternehmen kaum beeinflussen lassen, zählen dazu.

Wenn etwa eine Bäckerei allein aufgrund von Energiepreissteigerungen schließen müsste, so wäre dies kein Grund für den Erwerb von Kurzarbeitergeld. „Das kann nur über Wirtschaftshilfen wie einen Gaspreisdeckel abgefedert werden, die auch zielgenauer definiert werden können“, sagt der BA-Regionalchef. Sollte die Bäckerei jedoch ihre hohen Energiekosten auf die Brot- und Kuchenpreise umlegen und daraus resultierend die Nachfrage wegbrechen, käme das „Kug“ womöglich wieder in Betracht.

Welche Branchen sind vor allem tangiert? War Kurzarbeit vor Corona vor allem für große Unternehmen des Automobil- und Zuliefererbereichs relevant, so wurde es in der Pandemie auch sehr stark vom Gastgewerbe und dem Handel genutzt – also von vielen Betrieben mit wenigen Mitarbeitern. Diese Breite der Betroffenheit deutet sich auch jetzt wieder in den Beratungsgesprächen an. Die Anfragen kommen schwerpunktmäßig aus Handwerk, Handel, Hotellerie – vor allem auch aus energieintensiven Firmen.

Derweil haben Mercedes & Co. mit einem Phänomen zu kämpfen, das es in diesem Umfang bisher noch nicht gegeben hat: dem Stopp-and-Go-Prinzip. Gemeint ist: gute Auftragslagen werden einerseits mit Sonderschichten bewältigt – doch schon zwei Wochen später kann wieder Kurzarbeit nötig sein, weil Vorprodukte fehlen. „Dieses wiederholte Runter- und Hochfahren der Produktion ist neu“, sagt Rauch.

Wie kann sich Kurzarbeit entwickeln? In der Coronakrise haben in Baden-Württemberg bis zu eine Million Beschäftigte vom „Kug“ Gebrauch gemacht. Allein mit Blick auf die Energiepreissprünge erwartet Rauch keine Wiederholung dieser Zahlen. Bei einer echten Gasmangellage hingegen mit der Schließung von Industriebetrieben und zusammengebrochenen Lieferketten kann er sich ein ähnliches Niveau wieder vorstellen.

Wie reagiert die Bundesregierung? Die Ampelregierung hat den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit zunächst bis Dezember verlängert. Folglich können die Betriebe damit bis Jahresende fix planen, aber eben auch nicht länger. Die Zugangsschwelle bleibt wie in in der Pandemie gesenkt: Mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb (statt eines Drittels) müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein. Außerdem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen sind am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Das betrifft die höheren Leistungssätze, eine längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit.

Was müsste sich gesetzlich ändern? Der Reformbedarf ist da, wie sich aktuell zeigt. „Es ergibt aber keinen Sinn, am klassischen Kurzarbeitergeld herumzuschrauben“, sagt Rauch. Daher empfiehlt er für plötzliche wirtschaftliche Zuspitzungen ein vereinfachtes Verfahren, das auch von den Sozialpartnern im Südwesten vorgeschlagen wird. Demnach müsste ein Instrument „Krisenkurzarbeitergeld“ geschaffen werden, das auch exorbitante Preisschübe im Energiemarkt abdeckt. Dabei könnte man auf aufwendige Verwaltungsvorgänge wie die Anzeigepflicht verzichten; Abrechnungen würden erleichtert. „Dies würde dann schneller und unbürokratischer sowohl für die Betriebe als auch für uns laufen.“

Das Thema sei auf der Bundesebene angekommen, entsprechende Überlegungen würden angestellt. „Ich persönlich denke aber, dass es uns in diesem Winter nicht mehr helfen wird, wenn man die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt“, dämpft der Chef der Regionaldirektion die Erwartungen. „Wir müssen mit bestehenden Regularien durch den Winter kommen.“

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