Zeugnisvermerke, die auf Legasthenie hinweisen, können geboten sein, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das wird Verdruss hervorrufen, kommentiert unser Redakteur Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Legastheniker leiden an einer Behinderung. Dumm sind sie deswegen nicht. Wer will und kann, der darf auch mit Lese-Rechtschreib-Störung zum Abitur antreten. Auf die Behinderung kann dabei Rücksicht genommen werden, so weit herrscht Einigkeit.