Die Städte Leonberg und Renningen einigen sich darauf, die Linie über Warmbronn zur Uni gemeinsam zu betreiben.

Leonberg/Renningen - Vom 11. Januar an wird die Buslinie 747 erweitert. Dann fährt sie schon von Renningen aus über Warmbronn zur Universität Vaihingen. Das haben die Städte Leonberg und Renningen jetzt beschlossen und sich auf einen Finanzierungsvertrag geeinigt.

 

Kappus-Reisen wird die Buslinie fahren, mehr Fahrten anbieten und die Fahrten besser an den übrigen Fahrplan anpassen. Wenn die Linie jetzt bis Renningen durchgebunden wird, werden auch zusätzliche Fahrgäste erwartet, die in die dort beginnende Hesse-Bahn oder zum dortigen Robert-Bosch-Campus wollen.

„In einer halben Stunde kommt man künftig von Renningen zur Uni Vaihingen“, sagt Marcello Lallo, der Fachbereichsleiter für Bürger und Recht der Renninger Stadtverwaltung. „Die Linie ist ein weiterer Baustein für den Klimaschutz und die ÖPNV-Förderung.“

Streit um die Finanzierung

Die 747 hat eine lange Vorgeschichte. Ende 2019 wollte sie der Landkreis Böblingen einstellen, da die Auslastung zu gering gewesen sei. Bis zum damaligen Zeitpunkt ist die 747 auch nur von der Uni nach Warmbronn gefahren. Die Stadt Leonberg wollte sie daraufhin übernehmen und eigenwirtschaftlich betreiben. Allerdings waren das zuletzt nur noch wenige Fahrten, die Attraktivität war gering.

Streit gab es jetzt noch zwischen Leonberg und Renningen um die gerechte Finanzierung der Kosten von 93 000 Euro. Wären diese nach den auf der jeweiligen Gemarkung gefahrenen Kilometern aufgeteilt worden, hätte Renningen 57 000 Euro zahlen müssen. Das wollte die Stadt aber nicht übernehmen, Marcello Lallo spricht von einem „größeren Nutzen für Warmbronn“. In den Verhandlungen hat man dann einen anderen Berechnungsschlüssel gefunden. Jetzt werden die Kosten nach den jeweiligen Haltestellen aufgeteilt. Da hat Renningen nur zwei Haltepunkte, während die Linie in Warmbronn fünf Punkte anfährt. Die Kosten für Renningen verringern sich auf 26 500 Euro, während Leonberg 66 500 Euro zahlen muss. Diese Beträge reduzieren sich aber um die eingenommenen Fahrgelderlöse.