Ab dem 01. April ist der Eigenanbau von bis zu 3 Cannabis-Pflanzen erlaubt. Was das Gesetz zur Beschaffung der Samen vorsieht, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Der Anbau von bis zu 3 Cannabis-Pflanzen wird ab dem 01. April offiziell legal sein. Für die Ernte gilt: Es dürfen maximal 50 g zu Hause für den Eigenbedarf gelagert werden. In der Öffentlichkeit soll der Besitz von bis 25 g Cannabis erlaubt sein. Doch woher bekommt man die Samen für die Pflanzen?

 

Samen dürfen online bestellt werden

Die Cannabis-Samen dürfen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums online in EU-Mitgliedstaaten wie zum Beispiel Österreich oder Spanien gekauft werden. Allerdings nur für den Eigenanbau. In Deutschland selbst kann man die Samen vorerst nur über die Anbauvereinigungen beziehen. Die Regelungen zum Anbau in den sogenannten Social Clubs sollen jedoch erst im Juli 2024 in Kraft treten. Geplant ist, dass die Anbauvereinigungen bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat an volljährige Nicht-Mitglieder zum Zweck des privaten Eigenanbaus abgeben dürfen, sofern diese beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Bei einer gemischten Abgabe ist die Menge auf 5 Stecklinge und Samen beschränkt. Für die Weitergabe an Drittpersonen dürfen die Anbauvereinigungen eine Kostenerstattung verlangen.

Welche Regeln gelten für den Anbau?

Der private Anbau von Cannabis ist auf 3 Pflanzen je volljähriger Person in einem Haushalt beschränkt. Alle weiteren Pflanzen müssen demnach zerstört werden. Zudem sieht das Gesetz vor, dass die Pflanzen vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und anderen Personen geschützt werden. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn man die Pflanzen in einem abschließbaren Raum anbaut und die Ernte in verschließbaren Schränken verstaut. Wichtig ist auch, dass eine unzumutbare Belästigung für die Nachbarn ausgeschlossen wird. Dies könne zum Beispiel durch den Einsatz von Luftfilteranlagen erreicht werden, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.