Der Prozess gegen einen Justizbeamten wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer Inhaftierten im Chemnitzer Gefängnis muss von vorn beginnen. Die Hintergründe.
Der Prozess gegen einen Justizbeamten wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer Inhaftierten im Chemnitzer Gefängnis muss von vorn beginnen. Die gesetzliche Frist zur Fortsetzung ist überschritten, die Anfang Mai begonnene Verhandlung wurde ausgesetzt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Chemnitz am Dienstag auf Anfrage. Die Geschädigte sollte als Zeugin gehört werden, war aber erkrankt. Am 26. Juli wird daher erneut die Anklage verlesen.
Danach soll der Mann aus dem Erzgebirge die Frau im März 2022 aufgefordert haben, ihn zu Reinigungsarbeiten in den Keller der Anstalt zu begleiten und sich auszuziehen und dann oral Geschlechtsverkehr mit ihr ausgeführt haben. Der Angeklagte hatte Kontakte mit der Frau sowie Umarmungen und Küsse vor Gericht zugegeben, alle anderen Vorwürfe aber bestritten.