Clever Shuttle hat selbst mit größerem Fuhrpark keinen Fuß auf den Boden bekommen. Die ÖPNV-Anbieter sollten sich aber nicht zu früh freuen, meint StZ-Autor Jörg Nauke.

Stuttgart - Der Gesetzgeber sorgt im Bereich der Personenbeförderung für einen fairen Interessensausgleich: Es gibt den Taxibetrieb, dessen Privilegien darin bestehen, dass er überall Fahrgäste aufnehmen und diese in einem Rutsch zu verschiedenen Zielen fahren kann. Allerdings besteht eine Beförderungspflicht, Kommunen verteilen Konzessionen und schreiben auch noch die Tarife vor. Die Mietwagenunternehmen können verlangen, was sie wollen und sich ausbreiten, wie es ihnen gefällt. Allerdings endet jede Fahrt am Betriebssitz und die Fahrzeuge können nur im Ganzen vermietet werden.