Corona-Hotspot in Baden-Württemberg Pforzheim erlässt nächtliche Ausgangsbeschränkung

Seit Samstag gilt bis 14. Dezember in Pforzheim eine Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. Nur für „triftige Gründe“ gelten laut Stadt Ausnahmen von dieser Regel.
Pforzheim - Die Stadt Pforzheim hat zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens eine nächtliche Ausgangsbeschränkung erlassen. Sie tritt am Samstag in Kraft und gilt bis zum 14. Dezember zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr, wie die Stadt am späten Freitagabend bekannt gab. Als Ausnahme von der Regelung gelten demnach nur „triftige Gründe“. Die Stadt erließ zudem eine erweiterte Maskenpflicht in Fußgängerzonen und ein Veranstaltungsverbot sowie weitere strengere Maßnahmen.
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In Mannheim besteht eine nächtliche Ausgangsbeschränkung bereits seit Freitag. Sie wird von der Polizei strikt kontrolliert. In Pforzheim wurden zudem eine erweiterte Maskenpflicht in Fußgängerzonen in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr beschlossen sowie ein Veranstaltungsverbot, das lediglich religiöse Zwecke und etwa Demos ausnimmt. Es greift zudem eine strenge Kontaktbeschränkung. So dürfen sich öffentlich wie privat nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, maximal jedoch fünf Menschen.
Auch weitere Städte im Land sind betroffen
Ähnlich strenge Corona-Maßnahmen hatten zuvor bereits die Landkreise Tuttlingen, Lörrach, Calw und der Schwarzwald-Baar-Kreis beschlossen. In Mannheim gilt zusätzlich die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese Kreise hatten in dieser Woche über dem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gelegen - sie gelten somit als Hotspots. Die Kreise hatten sich deshalb selbstständig zu schärferen Maßnahmen entschlossen. Für Kreise über dem Wert von 200 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz hatte die Landesregierung vor längerem eine Hotspot-Strategie angekündigt, diese aber erst am Freitag erlassen.
Die Regelung des Landes sieht vor, strengere Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu erlassen, wenn die Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche in den vergangenen drei Tagen über den Wert von 200 gestiegen ist. Zudem müsse ein „diffuses Infektionsgeschehen“ vorliegen. Als weitere Maßnahmen sieht das Land Kontaktbeschränkungen für Treffen mit maximal fünf Personen und ein Veranstaltungsverbot vor. Für Besuche in Pflegeheimen werden FFP2-Masken oder Corona-Schnelltests vorgeschrieben.
Am Freitag (Stand: 16.00 Uhr) lagen nach Angaben des Landesgesundheitsamts die Kreise Lörrach (205,5), Heilbronn (214,1), Mannheim (224) und Pforzheim (272,3) über der Grenze von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche. Die Landkreise Tuttlingen, Calw und der Schwarzwald-Baar-Kreis hatten diese Schwelle zuletzt wieder knapp unterschritten.
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