Bislang galt aktuell die 3G-Regel beim Einkaufen im Südwesten. Das Land Baden-Württemberg schafft nun diese Corona-Zugangsregel für den Einzelhandel ab.

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg schafft die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der derzeit geltenden Corona-Alarmstufe ab. Bisher hatten nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Test Zutritt. „Ich glaube, dass das pandemisch vertretbar ist“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart über die Lockerung.

 

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Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) erklärte, die in der Alarmstufe II vorgesehene 2G-Regel für den Einzelhandel bleibe erhalten.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es noch, dass auch die bisher in der Alarmstufe II vorgesehene 2G-Regel für den Einzelhandel wegfalle. Das ist nicht so. Der Gesundheitsminister hat seine Aussagen diesbezüglich präzisiert.