Bund und Länder haben vereinbart, wie es in Sachen Corona-Bekämpfung weitergeht. Details müssen die Länder aber für sich klären - die Regeln sollen ab Dezember gültig sein. Wie sie für Baden-Württemberg genau aussehen, erfahren die Bürger auf den letzten Drücker.

Stuttgart - Wie werden die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg umgesetzt? Die Landesregierung will am Montag die neuen Regeln für den Südwesten verkünden. In Kraft treten soll die neue Verordnung nach Angaben des Staatsministeriums dann am Dienstag.

 

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich zwar am vergangenen Mittwoch auf das weitere Vorgehen verständigt. Dabei blieben viele Details aber noch offen - zum Beispiel spezielle Regeln für extreme Corona-Hotspots, in denen es mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche gibt.

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Neue Quarantäne-Regeln gelten schon jetzt

Schon jetzt gelten aber neue Quarantäne-Regeln. So muss sich sofort nach Hause begeben, wer ein positives Testergebnis bekommt. Gleiches gilt für dessen Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Auch wenn ein Arzt in Verdachtsfällen etwa wegen Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder dem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn einen Corona-Test anordnet, beginnt die Quarantänepflicht. Sie endet automatisch, wenn im Rachenabstrich keine Coronaviren nachgewiesen werden. Die Quarantäne beträgt ansonsten zwei Wochen und wird ab dem 1. Dezember gemäß dem Bund-Länder-Beschluss auf 10 Tage verkürzt.