Sie haben Corona und wollen zwischendrin mal rausgehen? Hier erfahren Sie, ob Sie auf irgendetwas achten müssen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Corona-Schutzmaßnahmen sind am 07. April 2023 von der Bundesregierung aufgehoben worden. Seitdem gibt es keine Vorgaben mehr, wie man sich bei einer Infektion verhalten muss. Es liegt also in Ihrem eigenen Ermessen, ob Sie mit Corona rausgehen oder nicht. Sind Sie jedoch krankgeschrieben, sollten Sie sich so verhalten, dass Ihre Genesung nicht beeinträchtigt wird. Ein Spaziergang ist zum Beispiel kein Problem. Anders sieht es aber aus, wenn Sie auf ein Konzert oder in eine Bar gehen würden. Wobei hier immer im Einzelfall abzuwägen wäre, inwiefern eine gewisse Aktivität förderlich oder kontraproduktiv für die Gesundung ist. Hat der Arzt strikte Bettruhe angeordnet, sollten Sie sich aber daran halten. Ausnahmen können dann noch für Arzt- oder Apothekenbesuche sowie Gottesdienste gemacht werden.

 

BZgA empfiehlt, Kontakte zu reduzieren

Auch wenn es keine offiziellen Corona-Regeln mehr gibt, empfiehlt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiterhin, bei einer Infektion Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren. Zumindest wäre es ratsam, andere darüber zu informieren, dass Sie krank sind, bevor Sie sich mit ihnen treffen. So können die Personen selbst abwägen, ob sie das Risiko einer Ansteckung eingehen wollen oder nicht.