Datenschützer Stefan Brink: Künstliche Intelligenz braucht mündige Bürger

Der Landesdatenschützer in seiner Behörde, in der die Datenströme per Lichtinstallation sichtbar gemacht werden. Foto: Allgöwer

Künstliche Intelligenz verändert rasant die Welt. Dass sie den Datenschutz abhängt, das möchte Stefan Brink, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg verhindern.

Das maschinelle Lernen und die künstliche Intelligenz erobern immer mehr Lebensbereiche – vom autonomen Fahren bis hin zu Gesichtserkennung und Assistenzrobotern für Pflegebedürftige. „Lässt sich verantworten, was da passiert“, fragt da nicht nur der Datenschutz. Nur zu oft wissen die Nutzer gar nicht, was da passiert, bemängelt Stefan Brink. Für den Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt es nur eine Lösung: „Wir müssen darauf bestehen, dass alles, was mit KI verbunden ist, transparent ist.“

 

Doch schon bei der Frage der Verantwortlichkeiten wird es für den Datenschutz schwierig. „Der Hersteller der Software ist außerhalb unseres Fokus, das ist ein Riesennachteil“, bedauert der Jurist aus der Pfalz. Entsprechende Forderungen habe seine Behörde schon gestellt, „die gingen ins Leere“.

Image des Technologieskeptikers abgelegt

Das Attribut, Datenschützer seien Bremser der Technologien, weist der kämpferische 56-Jährige von sich. „Die Künstliche Intelligenz ist ein toller Ansatz, Probleme computerbasiert zu lösen. Sie bietet hohes Potenzial für neue Lösungen“, betont der Mann, der sich im kommenden Jahr auch selbst neuen Aufgaben zuwenden wird. Er sucht den Diskurs und fordert: „Der Datenschutz muss früh eingebunden werden.“ Aber er sagt auch, „der Künstlichen Intelligenz müssen Grenzen gesetzt werden“.

Zum Beispiel bei der Gesichtserkennung. „Wir können überall identifiziert werden“, merkt er skeptisch an. Er meint, es verändere die Gesellschaft, wenn sich der Einzelne in den Städten nicht mehr anonym bewegen könne, und fordert ein Moratorium in Sachen Gesichtserkennung.

Für europaweite Datenschutzregeln

Der Vater von drei Töchtern strebt einheitliche europäische Regeln im Datenschutz an. Das ist nicht einfach, denn seiner Meinung nach entwickelt Europa im Bereich der Künstlichen Intelligenz bisher viel zu wenig. Apps werden aus Ländern wie China und den USA nach Europa gespült, die sich wenig um Datenschutz kümmern. In den Markt einzugreifen, ist schwierig für die Datenschützer. Die Beauftragten sind in der Zwickmühle: „Wir haben die Aufgabe, in Europa für guten Datenschutz zu sorgen.“

Appell an die mündigen Bürger

Der oberste Datenschützer Baden-Württembergs will sich auch nicht damit zufrieden geben, dass die Materie kompliziert sei. „Wir verlassen uns zu sehr darauf, dass die Prozesse schon stimmen werden. Wir müssen aber kritisch bleiben, wir müssen aufmerksam bleiben, wir müssen auf Alternativen und auf Erklärungen bestehen“, sagte Brink unserer Zeitung, und er nimmt auch die Verbraucher in die Pflicht. Das mache die Mündigkeit der Bürger aus und erlaube ihnen erst, dass sie die Aufsichtsbehörde einschalten können.

Die Datenschutzgrundverordnung ist in Brinks Augen ein gutes Instrument: „Die Prozesse werden besser und transparenter.“

Brink pocht auf Auskunftsrechte

Brink besteht auch auf der Einhaltung der Betroffenenrechte und der Auskunftsrechte. Setzt beispielsweise ein Arbeitgeber bei der Auswahl von Bewerbern KI ein, so erwartet Brink, dass er zumindest auf Nachfrage die Kriterien erläutert und darlegt, welche Informationen gesammelt wurden, auch ob diese nur aus der Bewerbung stammen oder beispielsweise auch aus den sozialen Medien.

Brink, immer freundlich, immer sachlich, schreckt auch vor rigorosen Maßnahmen nicht zurück. „Manipulationsmöglichkeiten, zum Beispiel bei Wahlentscheidungen, müssen dringend verboten werden“, sagte er unserer Zeitung. Als Beispiele fallen ihm die Wahlen in den USA und der Brexit ein.

Zu den schrecklichsten Vorstellungen des Landesdatenschutzbeauftragten gehört die „einer entfesselten KI, die von menschlichen Vorgaben befreit ist“. Kein Ablauf dürfe ausschließlich automatisiert sein, fordert Brink und nennt etwa die Bezahlung im Internet. Man müsse auch im KI-Bereich zumindest eine Beschwerdemöglichkeit eröffnen.

Unerschrockener Kämpfer

Brink selbst geht unerschrocken voran. Er hat beispielsweise im Juni 2020 ein Bußgeld von 1,24 Millionen Euro gegen die Krankenkasse AOK Baden-Württemberg verhängt, weil sie personenbezogene Daten aus einem Gewinnspiel zu Werbezwecken verwendet hatte. Jüngst hat er datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorgehen von Innenminister Thomas Strobl (CDU) in der Affäre um den Polizeiinspekteur angemeldet.

Zum Jahresende wird der streitbare Jurist sein Amt als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg nach sechs Jahren mit Ablauf seines Vertrages aufgeben. In seiner Ägide wurde die Behörde auf mehr als 70 Planstellen erweitert. In Zukunft will er sich „in einer privaten Tätigkeit dem Megathema Digitalisierung“ widmen.

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