Debatte in Weinstadt Ist eine EU-Änderung das Ende des Weinbaus?

Die Zukunft der Rebfläche stand beim „Weingipfel“ im Vordergrund. Foto: Gottfried Stoppel

Wengerter sind entsetzt und zornig: Geplantes, aber noch nicht verabschiedetes EU-Recht könnte dem Weinbau nicht nur im Remstal weitgehend den Garaus machen.

Unter vielen Wengertern nicht nur im Remstal herrscht eine Art Endzeitstimmung. Die Furcht geht um, die im Juni in Brüssel als Entwurf vorgelegte „Sustainable Use Regulation“ mit ihren neuen Bestimmungen zur Verwendung von Pestiziden könnte der Bewirtschaftung des größten Teils der Rebflächen in Deutschland die Grundlage entziehen. Die CDU-Landtagsabgeordneten Christian Gehring und Siegfried Lorek haben mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Christina Stumpp das drohende Ungemach bei einer Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in „empfindlichen Gebieten“ deshalb zum Thema eines „Weingipfels“ im Trollingersaal der Remstalkellerei in Beutelsbach gemacht.

 

Um was geht es? Ende Juni hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht – die „Sustainable Use Regulation“. Diese legt, so sie in Brüssel verabschiedet wird, die Ziele der sogenannten Farm-to-Fork-Strategie und Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich fest. Hauptziel im Entwurf ist es, den Pestizideinsatz deutlich zu verringern. Das Umweltbundesamt in Berlin begrüßt dies, sieht jedoch deutlichen Nachbesserungsbedarf, damit die Verordnung vor allem angesichts völlig unterschiedlicher Betroffenheiten und Schutzgebietsstrukturen in den EU-Ländern in der Praxis funktioniert. Der Verordnungsvorschlag sieht unter anderem ein komplettes Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten „empfindlichen Gebieten“ vor, zu denen Fauna-Flora-Habitat- oder Vogelschutzgebiete sowie öffentliche Parks, Gärten und menschliche Siedlungen zählen, hierzulande auch jegliche Natur- und Landschaftsschutzgebiete.

Was erzürnt die Wengerter? „Ein komplettes Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in den genannten empfindlichen Gebieten würde für viele Weinberge faktisch die unumkehrbare Stilllegung bedeuten“, hat der Deutsche Weinbauverband Alarm geschlagen. Die Erfahrung zeige, dass Weinberge, insbesondere Steillagen, die einmal aufgegeben wurden, nicht mehr in die Bewirtschaftung zurück kämen. „Die Konsequenz wären brachliegende, verbuschende Rebflächen.“ Im Remstal, so wurde beim ‚Weingipfel’ konkretisiert, könnte dies bis 800 von gut 1000 Hektar Rebfläche treffen, die im Bereich von Natur- oder Landschaftsschutzgebieten liegen.

Was sind die Konsequenzen? Man werde auf politischer Ebene alles versuchen, um den Entwurf in dieser Form zu verhindern, sei diesbezüglich zuversichtlich und hoffe auch auf Einsicht seitens des grünen Umweltministeriums in Berlin, versicherten die zugeschalteten Europa-Parlamentarierin Christine Schneider und der Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger.

In der Diskussion wurde betont, dass die Entwurfsregelung einem Berufsverbot für Wengerter auf einem Großteil der Rebflächen gleichkomme – egal, ob diese konventionell arbeiteten oder im biologischen Weinbau. Schließlich gelte das Verbot auch für jegliche Kupferverbindungen, Backpulver oder Orangenöl, wie im ökologischen Weinbau eingesetzt. Fazit in Weinstadt: Ganz ohne Pflanzenschutz gebe es keinen Weinbau. Weinstadts Oberbürgermeister Michael Scharmann meinte überspitzt: „Da müssten wir Weinstadt in Brombeerheckenstadt umbenennen.“

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