Seit einer Gesetzesänderung können Palliativärzte mit Patienten nicht mehr vertrauensvoll über deren Sterbewunsch sprechen. Das betrifft Mediziner wie den Stuttgarter Dietmar Beck. Und die Rechtsanwältin Petra Vetter weist darauf hin, dass die Regelung auch die Patientenautonomie einschränke. Was müsste sich ändern?

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Stuttgart - Nächste Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz zur Sterbehilfe. Seit 2015 gilt Paragraf 217 des Strafgesetzbuches. In dieser Vorschrift wird jede Form von Suizidbeihilfe durch Dritte unter Strafe gestellt, wenn sie geschäftsmäßig erfolgt, also auf Wiederholung angelegt ist. Der Stuttgarter Palliativmediziner Dietmar Beck steht jetzt vor der Frage, was er Patienten sagen soll, wenn sie fragen, ob eine Überdosis ihres Medikaments zum Tode führe. Sein Ethos als Arzt sagt ihm, dass er antworten muss. Mit Petra Vetter, Fachanwältin für Medizinrecht, hat er das Bundesverfassungsgericht angerufen.