Frau von Goetze-Siegle, kann ich mehrere Personen bevollmächtigen? Meine Tochter kennt sich mit Behörden und Anträgen besser aus, mein Sohn versorgt mich regelmäßig. Wie kann ich das in einer Vollmacht lösen?

 

Sie können mehrere Kinder bevollmächtigen oder beispielsweise auch Ihren Ehegatten und Ihre Kinder. Dann müssen Sie überlegen, ob die Bevollmächtigten „je einzeln“ oder gemeinsam handeln sollen. Um die Handlungsfähigkeit im Rechtsverkehr zu gewährleisten, empfehle ich die Einzelvertretung.

Schwierig könnte es sonst auch werden, wenn sich die Bevollmächtigten nicht einig sind. Sie könnten Ihren Kindern verschiedene Aufgabenbereiche übertragen und das in der Vollmacht regeln. So kann sich Ihre Tochter um Ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten kümmern, Ihr Sohn ist für Gesundheitsfragen verantwortlich.

Katja von Goetze-Siegle Foto: privat

Was ist, wenn ich niemanden habe, dem ich vollständig vertrauen kann?

Hausärzte und Neurologen nehmen Patienten unterschiedlich wahr, der eine im häuslichen Alltag der andere als medizinischer Spezialist.

Für die Therapieentscheidung werden insgesamt drei Gesichtspunkte berücksichtigt: neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Studien, die Wünsche des Patienten und die medizinische Erfahrung des Arztes. Dadurch kommen Hausärzte und Neurologen gelegentlich zu unterschiedlichen Empfehlungen. Bitten Sie bei unterschiedlichen Empfehlungen, dass sich beide Ärzte abstimmen. Eine Möglichkeit kann es sein, nach einem halben Jahr erneut zu schauen, wie das Medikament vertragen wurde, ob sich der Patient damit besser fühlt oder die Bezugsperson ihn emotional gelassener erlebt. Es kann auch ein erneuter Test helfen, den Nutzen der Therapie zu bewerten.

Mein Tipp: Eine frühzeitige Abklärung von Symptomen, die Sie in Verbindung mit einer beginnenden Demenz bringen, ist anzuraten.

Wen kann ich bevollmächtigen?

Frau von Goetze-Siegle, kann ich mehrere Personen bevollmächtigen? Meine Tochter kennt sich mit Behörden und Anträgen besser aus, mein Sohn versorgt mich regelmäßig. Wie kann ich das in einer Vollmacht lösen?

Sie können mehrere Kinder bevollmächtigen oder beispielsweise auch Ihren Ehegatten und Ihre Kinder. Dann müssen Sie überlegen, ob die Bevollmächtigten „je einzeln“ oder gemeinsam handeln sollen. Um die Handlungsfähigkeit im Rechtsverkehr zu gewährleisten, empfehle ich die Einzelvertretung.

Schwierig könnte es sonst auch werden, wenn sich die Bevollmächtigten nicht einig sind. Sie könnten Ihren Kindern verschiedene Aufgabenbereiche übertragen und das in der Vollmacht regeln. So kann sich Ihre Tochter um Ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten kümmern, Ihr Sohn ist für Gesundheitsfragen verantwortlich.

Katja von Goetze-Siegle Foto: privat

Was ist, wenn ich niemanden habe, dem ich vollständig vertrauen kann?

Dann kommt eine Betreuungsverfügung in Betracht. Darin kann jeder im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn das mal notwendig werden sollte. Das kann auch ein Familienangehöriger oder Bekannter sein, aber auch der Betreuungsverein. Dieser wird dann, anders als der Bevollmächtigte, vom Betreuungsgericht überwacht und ist rechenschaftspflichtig. Die örtlichen Betreuungsvereine stehen für deren Beratung jederzeit zu Verfügung. Es ist ihre Aufgabe, Bevollmächtigten und familiären Betreuern bei ihrer Arbeit zu helfen und sie zu unterstützen.

Kann ich die Kosten für eine notarielle Beurkundung sparen?

Ich empfehle die notarielle Beurkundung, wenn die Vollmacht den Kauf oder Verkauf einer Immobilie umfasst. Andernfalls sollte die Vollmacht mindestens öffentlich beglaubigt sein, zum Beispiel durch die Betreuungsbehörde beim Landratsamt Böblingen, Kosten zehn Euro. Mein Tipp: Besprechen Sie frühzeitig Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Ihren Angehörigen. Reden Sie offen mit Ihren Vertrauenspersonen. Nur so können Sie gewährleisten, dass später alles in Ihrem Sinne und Ihrem Willen entsprechend geregelt wird.