Der Job als Partnerbörse Liebe am Arbeitsplatz – was geht, was nicht?

Annäherung im Job: Jeder Vierte hat schon mal einen Partner oder eine Partnerin am Arbeitsplatz gefunden. Foto: /Paisan Limratanamongkol

Sich im Job zu verlieben kann schön sein – es birgt aber auch handfeste Konflikte. Gerade wenn die Partner auf unterschiedlichen Hierarchieebenen beschäftigt sind, wird es auch in juristischer Hinsicht kompliziert. Was man über Liebesbeziehungen unter Kollegen wissen sollte.

Was ist eigentlich passiert? Zwei Menschen haben sich ineinander verliebt. Und weil diese beiden Menschen dienstlich miteinander zu tun haben, haben sie sich überlegt, das auch öffentlich zu erklären.“ Mit diesen Worten nahm Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) Stellung zu einem Thema, das über die Berliner Stadtgrenze hinaus Aufregung bereitet hat: die Liaison des Bürgermeisters mit seiner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (ebenfalls CDU). „Nach reiflicher Überlegung haben wir uns gesagt: Das geht in Berlin im Jahr 2024“, so Wegner.

 

Nun ist der Kabinettstisch im Roten Rathaus von Berlin nicht der einzige Ort, an dem Menschen, die beruflich miteinander zu tun haben, sich ineinander verlieben. Je nachdem, in welcher beruflichen Beziehung das Liebespaar zueinander steht, kann das allerdings Probleme machen. Das fängt an mit vom Geturtel genervten Kollegen und kann bis zu handfesten arbeitsrechtlichen Konflikten reichen.

Gerade wenn es um eine Liebesbeziehung innerhalb eines Teams oder einer Abteilung gehe, „kann das für einen selbst und auch die Kollegen und Vorgesetzten zu einer echten Belastung werden“, sagt der Psychologe und Buchautor Rolf Schmiel. Denn in einer ersten Phase dreht sich zunächst alles um die neue Liebe. „Für die Kollegen drum herum kann solch ein Turteltäubchen-Verhalten tierisch nervend sein“, so Schmiel. Auch die Effektivität und Qualität im Job können leiden: „Die Hormone spielen verrückt – dann wird es schwer mit guten Arbeitsergebnissen.“

Im Gegensatz zu Phase zwei, der Stabilitätsphase: Denn gutes Teamplay und gegenseitige Unterstützung sind schließlich förderlich bei der Arbeit. Leider kommt danach meist die Phase drei – und damit der aus Schmiels Sicht entscheidende Einwand gegen die Kombination von Job und Beziehung: Streitigkeiten und Konflikte blockieren dann nämlich nicht nur die beiden Beteiligten, sondern verschlechtern auch die Laune und Arbeitsabläufe der Kollegen. Das gilt erst recht, wenn es zur Trennung kommt – und die Ex-Partner dann trotzdem weiter zusammenarbeiten müssen.

Doch auch wenn aus arbeits- und organisationspsychologischer Sicht vielleicht manches gegen Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz spricht: Arbeitgeber haben hier zunächst einmal wenig zu melden. So erklärte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bereits 2005 den Ethikkodex von Wal-Mart wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht für unwirksam, mit dem der US-Konzern auch seinen Mitarbeitenden an den deutschen Standorten untersagen wollte, miteinander auszugehen und Liebesbeziehungen einzugehen. „Persönliche Beziehungen zwischen Beschäftigten sind auch innerhalb des Unternehmens deren Privatsache“, sagt Kirstin Gramß-Siegismund, Leiterin Compliance und Arbeitsrecht bei BwConsulting, der Inhouse-Beratung der Bundeswehr. Verbieten könnten Unternehmen sie schon mal gar nicht.

Gramß-Siegismund weiß im doppelten Sinne, wovon sie spricht – nicht nur aus juristischer, sondern auch aus persönlicher Perspektive: Sie ist nämlich mit Christian Siegismund, dem Chefjustiziar von BwConsulting, verheiratet. Die beiden haben im Unternehmen informell über die persönliche Beziehung informiert, eine offizielle Mitteilung habe es nicht gegeben. „Wir gehen aber offen damit um, spätestens bei der namentlichen Vorstellung kennen alle unseren Status“, sagt Gramß-Siegismund. Die Zuständigkeitsbereiche der beiden seien schon immer getrennt voneinander gewesen, sodass es keine Verflechtungen gebe.

Problematisch werden kann es allerdings, wenn solche Verflechtungen existieren, also Beruf und Privates vermischt werden. Vor allem bei Beziehungen, die unterschiedliche Hierarchieebenen betreffen, sollte man sensibel sein. Denn eine Hierarchie ist immer mit Befugnissen verbunden – vom Weisungsrecht bis hin zur Gewährung von Urlaub. Da kann es schnell passieren, dass Kollegen eine Ungleichbehandlung vermuten. Was durchaus auch naheliegt, wenn man einerseits Unternehmensinteressen vertreten muss, einem aber auch die Interessen des Partners respektive der Partnerin nicht egal sind. Hier kann es dann mitunter doch geboten sein, Vorgesetzte über die Beziehung zu informieren, um Interessenkonflikten vorzubeugen.

Macht ausnutzen? Geht gar nicht

Was gar nicht geht: dass jemand eine Machtposition zur Anbahnung einer sexuellen Beziehung ausnutzt. Bekannte Fälle sind der nach einem Compliance-Verfahren entlassene frühere „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt, der Abhängigkeitsverhältnisse gegenüber jungen Mitarbeiterinnen ausgenutzt haben soll. Und – der Klassiker – die Affäre des damaligen US-Präsidenten Bill Clinton mit seiner Praktikantin Monica Lewinsky.

In solchen Fällen sind dann auch die Grenzen zur sexuellen Belästigung fließend. „Flirts sind gekennzeichnet von Freiwilligkeit und müssen von den beteiligten Personen als wertschätzend und positiv wahrgenommen werden“, betont Compliance-Expertin Gramß-Siegismund. „Einseitige Belästigungen sind das Gegenteil davon und daher verboten.“ Unternehmen seien gut beraten, eine klare Haltung zu sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz zu zeigen.

Umgekehrt ist es natürlich auch nicht im Sinne von Unternehmen, wenn jemand versucht, sich durch eine private Beziehung berufliche Vorteile zu verschaffen. Das landläufig als „Hochschlafen“ bekannte Verhalten wird vor allem Frauen zugeschrieben, bei Männern gibt es keine bekannten Beispiele aus der Geschäftswelt – vielleicht auch deshalb, weil noch recht wenige Frauen in hohen Machtpositionen angekommen sind. „Unternehmen leiden immer Schaden, wenn sich Personen, die bei ihnen beschäftigt sind, nicht durch Arbeitsleistung qualifizieren“, sagt Gramß-Siegismund. Um das zu verhindern, sollten Personalentscheidungen idealerweise von mehreren Personen getroffen und das Verfahren entsprechend dokumentiert werden.

Frühzeitig das Gespräch suchen

Problematisch können unter Umständen Beziehungen zwischen Geschäftspartnern werden – also wenn Einkäuferin und Lieferant ein Paar sind und dadurch vielleicht einander Vorteile gewähren. Für solche Situationen sollten die jeweiligen Unternehmensrichtlinien ein klar geregeltes Verfahren vorsehen. „Es ist allen Beteiligten zu empfehlen, eine offene Kultur zu fördern und frühzeitig das Gespräch zu suchen“, sagt Compliance-Expertin Gramß-Siegismund. Es sei wichtig, einen sachlichen Umgang mit Interessenkonflikten zu etablieren.

So haben es letztlich auch Berlins Bürgermeister Kai Wegner und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch gemacht, indem sie den Weg an die Öffentlichkeit gegangen sind. Wegner hat auch eine Regelung vorgeschlagen, wie Interessenkonflikte am Berliner Kabinettstisch vermieden werden sollen: Bei Konflikten, die das Bildungsressort betreffen, vermittelt nicht mehr er als Regierender Bürgermeister, sondern sein Stellvertreter, Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Bei Konflikten zwischen Bildungs- und Finanzressort würde diese Rolle Wegners zweite Stellvertreterin, Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD), übernehmen. Zudem haben Wegner und Günther-Wünsch versprochen, in der Regierungsarbeit Privates von Politischem zu trennen.

Partnerbörse Büro

Die Arbeitsstelle
zählt zu den erfolgreichsten Partnerbörsen. Das zeigt eine Studie des Datingportals Elitepartner. Demnach hat fast jeder vierte Befragte (24 Prozent) schon mal einen Partner oder eine Partnerin im Job kennengelernt. Und das ist auch kein Wunder: Wer lange im Betrieb ist, weite Anfahrtswege hat oder in Schicht arbeitet, hat schließlich kaum eine andere Chance, als seine Liebste oder seinen Liebsten am Arbeitsplatz kennenzulernen. Daher sind auch die Weihnachtsfeier oder das Team-Event für viele nicht nur ein berufliches, sondern auch ein amouröses Highlight: 13 Prozent sind der Studie zufolge auf einer Firmenfeier schon mal einem Kollegen respektive einer Kollegin nahegekommen. Bekanntestes Beispiel in jener Hinsicht ist der Anfang des Jahres verstorbene Franz Beckenbauer, der 1999, seinerzeit Präsident des FC Bayern München, den Rahmen der Klub-Weihnachtsfeier nutzte, um mit seiner Sekretärin sein viertes Kind zu zeugen.

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