Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland der Mindestlohn – mit Folgen auch für den Amateurfußball. Viele Vereine, wie der Oberligist SGV Freiberg, sehen sogar ihre Existenz in Gefahr und fordern Nachbesserungen.

Stuttgart - Eine vorhersehbare Grätsche hat den Amateurfußball am 1. Januar hart getroffen. Ramon Gehrmann, der Trainer des Oberligisten SGV Freiberg, sieht nicht nur das größte Problem in seiner dreieinhalbjährigen Amtszeit auf sich zukommen; er sieht sogar die Existenz des Amateurfußballs in seiner bisherigen Form bedroht und damit die Grundlage des Profifußballs. Grund: der von der Bundesregierung eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, der auch im Sport gilt.

 

„Die Frage ist in Zukunft, ob man als Verein einen Spieler unter Vertrag nimmt oder eben als Amateur bei sich spielen lässt“, sagt Frank Thumm, der Rechtsexperte des Württembergischen Fußballverbandes (WFV). Dazu muss man wissen, dass Fußballspieler in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden: Amateure spielen ohne, dass sie vertraglich gebunden sind, und können eine Aufwandsentschädigung von höchstens 249,99 Euro kassieren. Vertragsspieler sind dagegen fest an einen Verein gebunden, müssen seit dem 1. Januar 2015 aber mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde entlohnt werden. Die letzte Kategorie sind Lizenzspieler, die aber nur in den Profiligen zum Einsatz kommen – und weit über dem Mindestlohn verdienen.

Amateurstatus hat Vor- und Nachteile

Es steht den Vereinen frei, ob sie ihre Spieler als Amateure oder Vertragsspieler anstellen. Beide Optionen haben aber für die semiprofessionellen Clubs Nachteile. Wird ein Spieler nur als Amateur geführt, muss der Verein zwar keinen Mindestlohn bezahlen, „der Haken ist, dass der Spieler dann aber auch nicht die Pflichten eines Arbeitnehmers gegenüber dem Verein hat. Er ist dann eben Amateur – mit allen damit verbundenen Freiheiten, was beispielsweise Trainingsbeteiligung oder auch Vereinstreue anbelangt“, sagt Frank Thumm. Außerdem hätten die Spieler dann keinen Anspruch auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz über die Verwaltungsberufsgenossenschaft, sagt Thumm weiter.

Die Nachteile, die so ein Amateurstatus mit sich bringt, sieht Ramon Gehrmann vom SGV Freiberg sehr kritisch. Sein Verein definiert sich als Ausbildungsverein und lebt von den Transfererlösen, die er mit jungen Spielern verdient, die er herausbringt. „Erwirtschaftete Summen werden unverzüglich in die Infrastruktur und in neue Nachwuchstalente investiert, die uns dann in den nächsten Jahren wieder Geld einbringen“, sagt Gehrmann.

Jede Stunde muss bezahlt werden

A-Jugendlichen einen Vertrag anzubieten, ist jetzt finanziell fast ausgeschlossen, dafür reicht das Geld nicht. Sind sie aber nur als Amateure beim SGV können sie wechseln, wann immer sie wollen – ohne dass Freiberg auch nur einen Cent dafür bekommt. Zwar kann der Verein die Freigabe des Amateurspielers verweigern, dieser wäre dann nach sechs Monaten aber wieder für andere Clubs spielberechtigt – und der Ausbildungsverein geht leer aus.

Der Freiberger Etat wiederum reicht nicht aus, um eine ganze Mannschaft von Vertragsspielern zu stellen. Aktuell ist es etwa die Hälfte des Kaders, die über dem Mindestlohn verdient – beim Rest muss nun entschieden werden, ob die Spieler einen Vertrag erhalten oder als Amateure kicken. Wie sie dieses Problem in Freiberg angehen, da sind sich Gehrmann und die Verantwortlichen noch nicht einig. „Eine Überlegung ist es, die Spieler unter Vertrag zu nehmen und sie dann weniger trainieren zu lassen“, sagt der Trainer, um so nicht den finanziellen Rahmen zu sprengen; jede Stunde muss schließlich bezahlt werden.

Vieles ist nicht bis ins Detail geklärt

Trainiert wird in Freiberg vier- bis sechsmal pro Woche, Individualtraining nicht eingerechnet. Dazu kommt ein Spiel am Wochenende, nach Mindestlohn müssten mindestens 300 bis 400 Euro bezahlt werden. Das ist für die meisten Oberligisten nicht zu stemmen, „und kann nicht im Sinne des DFB sein. Mit weniger Training können sich junge Spieler nicht entwickeln“, sagt Gehrmann. Mögliche weitreichende Folgen wären eine Schwächung des Profifußballs, der sich aus gut ausgebildeten Talenten speist.

Auf die Gerichte wird in nächster Zeit wohl einige Arbeit zukommen, denn vieles ist nicht bis ins Detail geklärt. Beispielsweise ob die Fahrten zu Auswärtsspielen zur Arbeitszeit zählen oder nicht. „Da die Spieler nicht an ihrem eigentlichen Dienstort, dem Sitz ihres Vereins, arbeiten, sondern dorthin erst fahren müssen, zählt das meiner Meinung nach mit in die Arbeitszeit“, sagt Thumm. „Dann wäre es ja am besten, wenn wir in die Verbandsliga absteigen, da müssten wir nur noch württembergweit spielen“, sagt Gehrmann mit ironischem Unterton, „spätestens ab der Regionalliga könnte sich das kein Verein mehr leisten.“

Sonderregelung für den Sport?

Auf die Clubs kommt noch mehr Ungemach zu, denn eine genaue Dokumentationspflicht über die Arbeitszeiten jedes einzelnen Spielers besteht ebenfalls seit der Einführung des Gesetzes. Können die Vereine nicht minutiös nachweisen, welcher Minijobber wann wie lange gearbeitet hat, drohen Bußgelder von bis zu 30 000 Euro.

Der Trainer Ramon Gehrmann, im Hauptberuf Wirtschaftslehrer, bleibt optimistisch, dass eine Sonderregelung für den Sport gefunden werden kann: „Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber vom DFB muss jetzt Lobbyarbeit auf Bundesebene betrieben werden. Die Zukunftsfähigkeit des Amateurfußballs ist gefährdet.“