Dieb des Buga-Zwergs vor Gericht Karl-Entführer muss ins Gefängnis

Ein Wochenende lang muss ein 20-Jähriger hinter Gitter, weil er den Buga-Zwerg geklaut hat. Es ist wohl der letzte Warnschuss.
Heilbronn - Der Übertragungswagen des SWR steht vor dem Heilbronner Gerichtsgebäude. Vor dem Saal 59 warten Fotografen und Journalisten. Schließlich begleitet Anke Stiefel-Bechdolf ihren Mandanten in den Verhandlungsraum – die Strafverteidigerin im Unterland, die zum Einsatz kommt, wenn es um die ganz schweren Jungs und die ganz schweren Straftaten geht. An diesem Morgen wird zwar nicht wegen Mord und Totschlag verhandelt. Aber es geht um Karl. Und wenn das Maskottchen der Bundesgartenschau (Buga) mal wieder entführt wird, dann schlägt das Wellen.
Karl: Ein Symbol des Umbruchs in der Stadt?
Für Stiefel-Bechdolf ist der kleine Kerl mittlerweile gar „Symbol des Umbruchs der Stadt Heilbronn und der Verwandlung vom hässlichen Entlein zum Schwan“. Für andere ist der magentafarbene Zwerg in erster Linie eine Zielscheibe. Seit er im vorigen November 2018 aufgestellt wurde, hat man ihn 14-mal gestohlen, 30-mal beschädigt und in Beilstein und Flein sogar in die Luft gejagt.
Das Wochenende im Knast soll ein Denkzettel sein
Lustig findet das bei der Stadt und bei der Buga GmbH schon lange keiner mehr. Dem Angeklagten Markus Müller (Name geändert) ist am Dienstag das Lachen auch vergangen. Der 20-Jährige muss wegen gemeinschaftlichen Diebstahls nicht nur 800 Euro Strafe bezahlen. Der Obersulmer darf wegen der Karl-Entführung auch ein Wochenende lang Gefängnisluft schnuppern. Richter Hans-Martin Dietrich verurteilt ihn nach Jugendstrafrecht zu einem so genannten Freizeitarrest. Das sei als Denkzettel gedacht, betont der Richter: „Das wird Ihnen blühen, wenn Sie so weiter machen.“ Müller hat gestanden. Die Identität seiner Mittäter behält er für sich. Die Idee sei auf seinem Mist gewachsen, er trage die Verantwortung.
Schon tags darauf klopft die Polizei an die Tür
In der Nacht zum 18. April war er mit zwei Freunden in Obersulm unterwegs gewesen. Als sie an Karl vorbei kamen, entschieden sie spontan, den Zwerg zu entführen. Sie rissen Karl von seinem Podest und brachten ihn, weil sie nicht wussten wohin damit, in einen nahen Wald. Dabei wurden sie allerdings beobachtet. Tags darauf standen Polizisten des Reviers Weinsberg vor Müllers Tür.
Man kennt sich, der junge Lagerfacharbeiter ist kein unbeschriebenes Blatt. Bei der ersten Konfrontation stritt er noch alles ab. Hernach versuchte er mit seinen Kompagnons, Karl wieder aus seinem Waldversteck zu holen. Sie konnten ihn nur nicht mehr finden. Drei Wochen später tauchte die 500 Euro teure Figur doch wieder auf, man fand Karl in einem Gebüsch.
Erst im April waren sich Richter und Angeklagter begegnet
Im Alter von 20 sei man eigentlich über „Dumme-Jungen-Streiche“ raus, sagt der Richter. „Und bei Ihrem Glück hätte Ihnen doch klar sein müssen, dass man Sie erwischt.“ Erst im April waren sich Müller und der Richter schon einmal begegnet, weil der junge Mann – mit mäßigem Erfolg – sich als Cannabispflanzenzüchter versucht hatte und damit aufgeflogen war. Auch wegen gemeinschaftlichen Diebstahls ist der junge Mann schon verurteilt worden.
Bei den Polizisten des Weinsberger Reviers gelten er und einige seine Kameraden, mit denen er unterwegs ist, als unfreundlich, unverschämt, aufbrausend und provokant, insbesondere, wenn Alkohol im Spiel ist. Seine Verteidigerin zeichnet ein anderes Bild. Sie verweist darauf, dass Müllers Vater Alkoholiker war und Frau und beide Söhne verließ, als der Jüngste gerade neun war. Die Mutter versuchte als Putzhilfe und Zeitungsausträgerin den Lebensunterhalt zu verdienen. Geld war immer knapp.
Trotzdem er den Unterricht eher sporadisch besuchte, schaffte er seinen Hauptschulabschluss. Seit er mit der Lehre fertig sei, gebe er der Mutter 500 Euro von seinen 1300 Euro Nettolohn. In einem Jahr will Müller sich um eine weitere Ausbildung bemühen. Ihm dämmert, dass man als Lagerist auf keinen grünen Zweig kommt.
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