Für den Diebstahl von Bierdosen im Wert von 25 Euro muss ein 30-jähriger Mann ins Gefängnis.

Leonberg - Es wirkt auf den ersten Blick wie ein hartes Urteil: Weil ein 30-jähriger Asylbewerber in einem Lebensmitteldiscounter in Weil der Stadt im April dieses Jahres 18 Dosen Bier und vier kleine Schnäpse im Gesamtwert von knapp 25 Euro mitgehen ließ, muss er für sechs Wochen ins Gefängnis. Doch Amtsrichterin Jasmin Steinhart hatte keine andere Wahl: Der Mann hatte sieben Vorstrafen, davon fünf wegen Diebstahls, und stand unter Bewährung. „Die kurze Gefängnisstrafe ist notwendig, damit Sie verstehen, dass man Ware nur gegen Geld bekommt“, sagte Steinhart bei der Urteilsbegründung.

 

170 Euro Sozialhilfe

Der bei der Polizei bestens bekannte Angeklagte, der nach eigenen Angaben seit dreieinhalb Jahren in Deutschland lebt und hier geduldet ist, lebt nach eigenen Angaben von 170 Euro Sozialhilfe im Monat. Die Tat gab er unumwunden zu. „Ich trinke pro Tag rund 20 Bier und Wodka“, ließ der 30-Jährige, der zudem an einer Blasenschwäche leidet und während der kurzen Verhandlung zweimal aufs Klo musste, durch seinen Dolmetscher übersetzen. Er sei am Tattag betrunken gewesen. Aufgeflogen war der Angeklagte, weil eine andere Kundin beim Einkaufen im Lebensmitteldiscounter gesehen hatte, wie er die Getränke in seinen Rucksack steckte, auf das Kassenband jedoch nur zwei kleine Schnapsflaschen legte. Als die Polizei kam, war er dabei, einige der Bierdosen zu trinken.

Gewisse Dreistigkeit

Der Staatsanwalt hatte eine zweimonatige Gefängnisstrafe für den Mann gefordert, da die Tat eine gewisse Dreistigkeit offenbare und er sich die Vorstrafen nicht zur Warnung habe dienen lassen.

Richterin Steinhart hielt ihm sein Geständnis zugute und berücksichtigte den geringen Wert der Beute. „Da ich Ihnen aber keine günstige Sozialprognose stellen kann, komme ich um eine Haftstrafe nicht herum“, erklärte sie.