Seit einem Jahr hat die Landeshauptstadt ein eigenes Amt für Digitalisierung, Organisation und Informationstechnologie – im griffigen Amtsdeutsch DO.IT abgekürzt. Und seit Februar hat DO.IT auch einen Chef: Der Informatiker Thomas Bönig soll zusammen mit den knapp 400 Mitarbeitern, für die der Gemeinderat eigens Stellen geschaffen hat, Stuttgart ins digitale Zeitalter führen. Doch der Weg dahin ist noch weit, das wissen auch Bönig und der fürs Digitale zuständige Verwaltungsbürgermeister Fabian Mayer (CDU). Und das hat auch mit überzogenen Erwartungen und den juristischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu tun, die die Bundesregierung vorgegeben hat. Wo gibt es Fortschritte, wo lauern die Probleme? Eine erste Bilanz.
Die Vorgaben
Das sogenannte Online-Zugangsgesetz (OZG) vom August 2017 schreibt den vollständigen Ausbau digitaler Verwaltungsleistungen bis ins Jahr 2022 vor. Die Grundlagen für das Gesetz hatte die große Koalition aus CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Demnach sollten in Kommunen bis Ende 2022 knapp 500 Dienstleistungen online angeboten werden. Eine völlig illusorische Vorgabe: Stuttgart lag im September laut der online einsehbaren Übersicht des Bundesinnenministeriums bei 174 Leistungen – einschließlich spezifischer Stuttgarter Leistungen wie etwa des Antrags auf eine Familiencard. Zum Vergleich: Die Millionenmetropole München liegt mit 209 Online-Dienstleistungen nur knapp vor Stuttgart, aber ebenfalls weit hinter dem vom Bund ausgegebenen Ziel. Thomas Bönig, vormals Chef des IT-Amts der bayerischen Metropole, sieht Stuttgart auf dem richtigen Weg: „Wir haben eine sehr gute Digitalstrategie und können uns mit München und anderen Großstädten durchaus messen.“ Im deutschlandweiten Ranking des digitalen Branchenverbands Bitkom liegt Stuttgart immerhin bundesweit auf Platz fünf.
Die Probleme
Der Bund habe es versäumt, klare und einheitliche Standards für Länder und Kommunen zu formulieren und eine einheitliche Software zur Verfügung zu stellen oder etwa ein digitales Bürgerkonto nach dem Muster Estlands einzuführen, sagt Bürgermeister Mayer: „Es entwickelt sich ein digitaler Flickenteppich, die Digitalisierung wird zum Opfer des Föderalstaats.“ Die Konsequenz: Jedes Bundesland, aber auch viele Kommunen bieten individuelle Lösungen an. „Das ist ein strategischer und fataler Konstruktionsfehler im OZG“, sekundiert Bönig. So kommt es, dass in Stuttgart zwar viele Anträge online gestellt werden können, die Bearbeitung aber immer noch analog erfolgt. Ein Beispiel: Der Bürger kann sich zwar online ummelden, doch wenn auf dem Personalausweis noch die alte Adresse steht, muss er dennoch aufs Bürgerbüro. „Das bedeutet nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Verwaltung Mehraufwand“, bilanziert Mayer. Hinzu kommen juristische Hindernisse wie etwa beim Antrag auf Wohngeld, wo eine Beratungspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Fortschritte
Die Zahl der Dienstleistungen, die die Stuttgarter per PC, Laptop oder Handy beantragen können, nimmt stetig zu: Bewohnerparkausweise, der Bauantrag, das polizeiliche Führungszeugnis, die Gewerbeanmeldung oder die Registrierung eines Hundes. Gegenwärtig wird etwa ein Modul für Wartetickets für die Bürgerbüros entwickelt, mit dem der Bürger weiß, wann er eingelassen wird, und derweil andere Besorgungen erledigen kann. Auch das neue Auto kann mittlerweile online zugelassen werden, der amtliche Aufkleber fürs Nummernschild wird allerdings weiterhin postalisch versandt und muss aufgeklebt werden. In der idealen digitalen Welt wäre der Aufkleber erst gar nicht mehr nötig, beschreibt Mayer anschaulich den Unterschied zwischen online und digital. Auch Amtschef Bönig will nicht, „dass der Bürger zum Sachbearbeiter wird. Damit wären viele überfordert.“ Ziel müssten die „Vollautomatisierung“ und einfache selbsterklärende Bedienung des gesamten Prozesses sein.
Die Verwaltung
Die zweite Säule des unter dem Stichwort „Digital MoveS“ 2019 von der Stadt aufgelegten Programms, das vom Gemeinderat bis 2026 mit 175 Millionen Euro ausgestattet wurde, ist die Digitalisierung der Verwaltung: Arbeitsvorgänge und Absprachen zwischen den Ämtern sollen so effizienter und schneller vonstattengehen. Dazu gehört etwa die sogenannte E-Akte, die online zwischen Ämtern zirkuliert. So spare die Verwaltung nebenbei auch Papier und reduziere damit den CO2-Verbrauch, meint Bürgermeister Mayer. Auch die Software auf den städtischen Rechnern ist mittlerweile vereinheitlicht. Dazu kommt, dass mittlerweile die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice für städtische Bedienstete deutlich ausgeweitet wurde. Eine neue Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat ermöglicht bis zu 40 Prozent mobiles Arbeiten von zu Hause. Hinzu kommt, dass bis auf wenige hochspezialisierte IT-Experten die Stellen im neuen Amt besetzt sind.
Der Ausblick
Weder Mayer noch Bönig befürchten Konsequenzen für die Kommunen seitens des Bundes, wenn die Vorgaben bis Ende 2022 nicht eingehalten werden können. Auch das Bundesinnenministerium bestätigt auf Anfrage: „Mit Ablauf des Jahres 2022 endet lediglich eine in § 1 Abs. 1 des OZG enthaltene Frist, die der Gesetzgeber als Zieldatum ausgegeben hatte.“ Sanktionen gibt es also nicht. Thomas Bönig ist jedenfalls zuversichtlich, dass die Stadt in den nächsten Jahren weitere digitale Fortschritte macht: „Jetzt, wo die Struktur steht, können wir die Schlagzahl erhöhen.“ Sein Motto – im Einklang mit dem Behördennamen: Do it. Klar ist aber auch: Die Doppelstruktur aus analogem und digitalem städtischem Service muss aufrechterhalten werden, schon um denjenigen weiterzuhelfen, die mit der digitalen Welt fremdeln. Im geplanten neuen „Front Office Hub“ – einer Art zentralem Bürgerservice-Zentrum in City-Lage – soll es laut Bürgermeister Mayer folgerichtig auch ein hybrides Angebot geben.