Die kleine Gemeinde am Rande des Enzkreises kommt nicht zur Ruhe. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass das Landratsamt Enzkreis gegen den Mönsheimer Bürgermeister Michael Maurer ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat – infolge von mehreren Beschwerden, die dort eingereicht worden sind. Der Bürgermeister hat bereits angekündigt, alle Vorwürfe gegen ihn restlos widerlegen zu wollen.
Welcher Art die Beschwerden sind und von wem diese stammen, war zunächst nicht bekannt. Inzwischen hat der Gemeinderat Mönsheim zu dem Thema Stellung bezogen und bestätigt, dass die Vorwürfe aus seinen Reihen stammen. Auffallend ist dabei, dass es sich um eine gemeinsame Stellungnahme der beiden Fraktionen Freie Wählergemeinschaft und Unabhängige Bürgerliste handelt. Unter dem vormaligen Bürgermeister Thomas Fritsch hatten die beiden Fraktionen in den Sitzungen oft unterschiedliche Positionen eingenommen. In dieser Sache sind sich die Beteiligen aber offenbar einig.
Wie lauten die Vorwürfe?
Das bleibt weiter im Dunkeln. Weder der Bürgermeister noch die Gemeinderäte möchten sich wegen des laufenden Verfahrens und aus Datenschutzgründen zu den Inhalten äußern. „Zumal wir selbst im Verfahren nicht weiter involviert sind und daher selbst nicht wissen, welche Punkte seitens des Landratsamtes Gegenstand des Verfahrens sind“, heißt es in dem Schreiben des Gemeinderats.
Warum dieser gravierende Schritt?
„Der Gemeinderat hat mehrfach das Gespräch mit Herrn Bürgermeister Maurer gesucht, teils in öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen, teils im persönlichen Austausch, um fragliche Punkte direkt zu klären“, lautet die Begründung der Ratsmitglieder . „Es konnte jedoch aus unserer Sicht kein befriedigendes Ergebnis erreicht werden.“ Im Sinne der Fürsorgepflicht gegenüber der Gemeinde habe sich der Gemeinderat „nach bestem Wissen und Gewissen verhalten“.
Tatsächlich war es in der Vergangenheit in öffentlichen Sitzungen immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen dem Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeinderats gekommen. Fehlende Kommunikation und schlechte Vorbereitung waren nur zwei von wiederkehrenden Kritikpunkten gegen den 27-Jährigen, der in Marbach als einstiger Vorsitzender der CDU bereits eine undurchsichtige Vergangenheit hat. Die Zusammenarbeit endete jäh, über die Gründe schweigt man sich gegenüber der Öffentlichkeit aus. Auch abseits der Sitzungen kam es immer wieder zu Problemen.
Was ist ein Disziplinarverfahren?
Ein solches Verfahren wird dann eingeleitet, wenn bei einem Beamten, Soldaten oder Richter der Verdacht auf ein Dienstvergehen vorliegt. Bei Bürgermeistern wäre das zum Beispiel der Fall, wenn Beschlüsse eines Gemeinderats nicht umgesetzt werden oder sie in anderer Weise ihre Pflichten nicht erfüllt haben, aber auch Mobbing oder Veruntreuung wären Gründe dafür.
Bei einem Disziplinarverfahren handelt es sich normalerweise um einen rein internen Prozess. Der Fall in Mönsheim ist durch Dritte öffentlich gemacht worden, der betroffene Bürgermeister Michael Maurer hat die Einleitung des Verfahrens gegen ihn bestätigt. Die zuständige Disziplinarbehörde – im Fall von Mönsheim ist das das Landratsamt des Enzkreises – darf laut Maral Saraie vom Kommunal- und Prüfungsamt zu dem konkreten Fall keine Informationen weitergeben. Und das betrifft sowohl dessen Verlauf als auch den Ausgang.
Wie läuft so ein Verfahren ab?
„Der Verdacht auf ein Dienstvergehen kann sich daraus ergeben, dass die Disziplinarbehörde das selbst feststellt oder wenn ein Dritter entsprechende Vorwürfe vorlegt“, erklärt Maral Saraie. „Der Betroffene wird daraufhin sofort informiert.“ Er erhält dann die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und diese bestenfalls zu widerlegen. Feste Fristen gibt es nicht. „Grundsätzlich gilt, dass ein Disziplinarverfahren schnellstmöglich umgesetzt werden muss, es darf von keiner Seite verschleppt werden.“ Letztlich ist die Dauer aber immer individuell.
Was können die Folgen sein?
Sobald die Behörde zu einem Prüfungsergebnis kommt, erfolgt eine abschließende Anhörung. „Dort bekommt der Betroffene nochmals die Gelegenheit, sich zu äußern“, sagt Maral Saraie. Sieht die Behörde alle Vorwürfe als widerlegt an, passiert entsprechend nichts. Ist sie aber davon überzeugt, dass die Person ihre Pflichten tatsächlich verletzt hat, folgt eine Disziplinarmaßnahme. Bei kleineren, erstmaligen Vergehen bleibt es für gewöhnlich bei einer Rüge. Bei schwereren Verfehlungen oder wenn die Person sich wiederholt falsch verhält, kommt es zu Geldbußen, Kürzung von Bezügen oder sogar einer Zurückstufung in eine niedrigere Gehaltsgruppe.
Das Kuriose daran ist: Selbst, wenn es um einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin geht, die demokratisch gewählt werden, werden entsprechende Verfehlungen oft nicht öffentlich, da die Behörden dazu keine Auskünfte geben. Die einzige Ausnahme: Bei einem extrem schweren Vergehen erfolgt eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Ein Bürgermeister würde also seines Amtes enthoben. Anders verhält es sich, wenn es um Vergehen geht, die auch strafrechtlich relevant sind, zum Beispiel bei Unterschlagung. Strafverfahren sind grundsätzlich öffentlich. In diesen Fällen ruht das Disziplinarverfahren, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.
Ein Unikum in der Region?
Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister und ähnlich hohe Beamte kommen eher selten vor. In den Kreisen Böblingen, Enzkreis und Ludwigsburg gab es nach Angaben der Landratsämter in den vergangenen zehn Jahren keinen einzigen vergleichbaren Fall.
In Leonberg allerdings ist die Erste Bürgermeisterin Josefa Schmid (FDP) seit mehr als einem halben Jahr zwangsbeurlaubt. Oberbürgermeistermeister Martin Georg Cohn (SPD) hatte sie im vergangenen Juni wegen, wie er sagt, „gravierender Pflichtverletzungen“ mit einem Dienstverbot belegt. Seither prüft das Regierungspräsidium, das für die Großen Kreisstädte die Kommunalaufsicht stellt, die Vorwürfe.
Auch hier gibt es mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte keinerlei Auskünfte. Josefa Schmid hält sich inhaltlich ebenso bedeckt. Dass sie die Vorwürfe für unberechtigt hält und möglichst schnell die Leitung der Dezernate Finanzen, Soziales und Ordnung im Leonberg Rathaus wieder übernehmen möchte, daran lässt sie keinen Zweifel.