Treffpunkt Leben aus Ditzingen stand nach der Kündigung der bisherigen Räume auf der Straße. Interimsweise feierten sie Gottesdienst in Korntal. Das ist nun nicht mehr möglich. Eine andere Lösung zeichnet sich ab.

Ditzingen - Nach der Kündigung der bisher genutzten Räume hatte der Treffpunkt Leben aus Ditzingen keine Räume mehr. Die Ditzinger Stadträte haben der Freien Gemeinde nun die Möglichkeit eröffnet, in städtischen Räumen Gottesdienst zu feiern. Allerdings ist dies mit Einschränkungen verbunden.

 

Aus nach rund zwei Jahrzehnten

Die Freie Gemeinde war nach eigenen Angaben rund zwei Jahrzehnte im Stadtteil Ditzingen, in der Schuckertstraße zuhause – bis ihnen gekündigt wurde. Laut der Gemeindeleitung hatte der Eigentümer Eigenbedarf geltend gemacht. Interimsweise kam die als Verein organisierte Gemeinde im Johanneshaus unter, einem ehemaligen Gemeindehaus. Doch das war von vorneherein von begrenzter Dauer.

Als Büro mietete die Gemeinde im selben Stadtteil Räume an. Doch für den Sonntagsgottesdienst waren alle Übergangslösungen zu klein und eine Kooperation mit den anderen Kirchen im Ort ließ sich laut der Gemeindeleitung nicht realisieren. Was also tun? Die Freie Gemeinde wandte sich an die bürgerliche Gemeinde, die den Gläubigen eine Möglichkeit eröffnete.

Korntaler Halle ist zunehmend belegt

Die Suche nach einer Halle war erforderlich geworden, weil die neuen Räume in Ditzingen zu klein sind für einen Sonntagsgottesdienst. Zuletzt war Treffpunkt Leben dafür in die Korntaler Stadthalle ausgewichen. Doch derzeit werden Veranstaltungen nachgeholt, die coronabedingt in den vergangenen zwei Jahren ausgefallen waren – die Halle ist also belegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Kultur und Soziales will fortan die Mehrzweckhallen zu jenen Terminen zur Verfügung stellen, in der sie nicht von anderen Vereinen genutzt werden. Die Verwaltung hatte argumentiert, dass somit Belegungslücken geschlossen würden.

Richtlinien sehen Überlassen von Räumen an Gemeinden nicht vor

Grundsätzlich, so die Stadtverwaltung, sollte es aber dabei bleiben, Religionsgemeinschaften nicht dadurch zu fördern, dass ihnen städtische Räume überlassen würden. Dies sähen nämlich die Vereinsförderrichtlinien nicht vor.

Für Treffpunkt Leben sind ausschließlich Mehrzweckhallen nutzbar, keine Sporthallen. Sporthallen seien nur als solche genehmigt und bedürften daher bei anderweitiger Nutzung einer Ausnahmegenehmigung, so die Verwaltung. Eine dauerhaft anderweitige Nutzung erfordere eine Baugenehmigung. Mehrzweckhallen hingegen könnten ohne weitere Genehmigung genutzt werden.