Ditzingen hat die Betreuungsgebühren bereits umstrukturiert – hat dies aber noch nicht abgeschlossen.

Wie viel darf oder soll die Kinderbetreuung kosten? Darüber wird Jahr für Jahr in etlichen Kommunen diskutiert. Schon in den Gemeinderäten reichen die Meinungen oft von einer kostenlosen Betreuung, wenigstens im Jahr vor dem Wechsel in die Schule, bis hin zu einer deutlichen Erhöhung Jahr für Jahr, um Eltern anteilig an den gestiegenen Kosten – sei es für das Personal oder zusätzlich für das Essen – zu beteiligen. In Ditzingen wurde dafür vor einigen Jahren eine Arbeitsgruppe gegründet, weil die Gebühren grundlegend neu strukturiert werden sollten. Nicht nur, aber auch die Verwaltung hatte sich damit durchgesetzt. Michael Makurath, der parteilose Oberbürgermeister, hatte mehrere Jahre lang vergeblich dafür geworben, die Gebühren der Ditzinger Kitas den Landesrichtsätzen – und damit auch den Erhöhungen – anzugleichen. Der Gemeinderat votierte dann dafür, sich sukzessive den Landesrichtsätzen anzunähern. Um von vornherein interfraktionell zu diskutieren, wurde zur Gebührenneustrukturierung 2017 eine Arbeitsgruppe gebildet.

 

Um die Gebührendiskussion nun nochmals grundsätzlich zu vertiefen und die strukturelle Diskussion abschließend zu beraten, soll der interfraktionelle Arbeitskreis erneut durch den Gemeinderat eingesetzt werden. Er soll sich mit mehreren Themenkomplexen beschäftigen, etwa die Sozialstaffelung nach Kinderzahlen. Außerdem sollen die Basiswerte betrachtet werden, für die Stundensätze in der Regelbetreuung, bei verlängerten Öffnungszeiten und in der Ganztagsbetreuung, von denen sich die einzelnen Gebührenhöhen der unterschiedlichen zeitlichen Umfänge ableiten. Zugleich sollen die Aufholstrecken zum Landesrichtsatz möglicherweise gar für mehrere Jahre im Voraus dargestellt werden, um so eine Planbarkeit für Familien und Verwaltung zu schaffen.

Aus Gesprächen mit Vertretern des Städtetags hat die Verwaltung nach eigenem Bekunden entnommen, dass die kommunalen Verbände mit den Kirchen derzeit prüfen, ob die Empfehlungen zum Landesrichtsatz angepasst werden. Es wird überlegt, die Landesrichtsätze einheitlich auf dieselbe Betreuungsform auszulegen. Da auch die Gebühren der Stadt Ditzingen zumindest in Teilen an den Landesrichtsatz angelehnt seien, hat die die Verwaltung vorgeschlagen, die Ergebnisse der Diskussionen mit den kommunalen Spitzenverbänden zumindest dahingehend abzuwarten, bis bekannt ist, ob grundlegende Änderungen zu erwarten sind oder an der bisherigen Struktur des Landesrichtsatzes festgehalten wird.

Die Stadtverwaltung hat daher angekündigt, spätestens Ende des ersten Quartals 2023 über den Sachstand zu berichten und die Arbeitsgruppe dann formal dem Gemeinderat zur Einrichtung vorschlagen. Ein möglicher Termin für den Start der Beratungen könnte im April sein, heißt es im Rathaus.