Landeskriminalamt (LKA) und Staatsanwaltschaft Stuttgart hatten Ende Mai gemeinsam mitgeteilt, die Privatwohnungen der Geschäftsleitung – von Kienle und seinen Söhnen – sowie den Firmensitz in Heimerdingen durchsucht zu haben. „Bei der Durchsuchung konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden“, teilten die Behörden mit. Laut der Staatsanwaltschaft war am Dienstag das letzte von zwei Fahrzeugen beschlagnahmt worden.
Die Behörden verdächtigen Kienle des gewerbsmäßigen Betrugs durch den Verkauf von gefälschten Oldtimern. Der heute 75-Jährige soll 2019 einen fantasiegelben Mercedes Benz 300 SL zum Kauf angeboten haben. Das Fahrzeug hatte, wie sich später herausstellte, dieselbe Fahrzeugidentifikationsnummer wie jener gleichfarbige, später rot lackierte 300 SL Roadster im Wert von 1,6 Millionen Euro, den ein Geschäftsmann vergangenes Jahr in der Schweiz erworben hat.
Wie die Rhein-Zeitung schreibt, handelt es sich bei dem Geschäftsmann um den Unternehmer Ralph Grieser. Der Ehemann der ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) handelt mit Oldtimern und verantwortet auch dessen Restaurationen. Grieser hatte das Fahrzeug bei einem Bauern in der Schweiz erworben. Dort sei es abgemeldet jahrzehntelang in einer Scheune gestanden. Dass es sich dabei um das Original handelte, habe später ein Autoforensiker bestätigt, sagt Grieser. Autoforensiker sind Gutachter, die ein Fahrzeug etwa mit Röntgenkameras, Spektralanalysen und Ultraschall untersuchen.
Ein Hinweis an das BKA bringt den Fall ins Rollen
Grieser war es offenbar auch, der den Fall letztlich ins Rollen gebracht hat. Bei der Zulassung seines Oldtimers war er auf das zweite – stillgelegte – Fahrzeug mit derselben Identifikationsnummer aufmerksam gemacht worden. Daraufhin habe er dem Bundeskriminalamt „einen Hinweis gegeben mit der Bitte zu prüfen. Es hätte ja sein können, dass es sich um eine Verwechslung handelt“, sagt er auf Nachfrage dieser Zeitung. Denn „die eindeutige Vergabe einer Fahrgestellnummer erfolgt nicht nur seitens der Hersteller für die Identifikation des Fahrzeugs“, sagt Grieser, „sondern auch in Erfüllung staatlicher Vorgaben gemäß Paragraf 59 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“.
Dass zwei Fahrzeuge mit derselben Fahrgestellnummer kursieren, sei„nichts anderes als Betrug“. Es gehe um geistiges Eigentum, um Urheberrecht und ein automobiles Kulturgut. „Auch geht es darum, Erbauer, Käufer, Besitzer und eine ganze Branche zu schützen.“ Klar sei, was mit der Fälschung geschehen sollte. „Es gilt, dass Fälschungen zerstört werden, wie es beispielsweise Mercedes-Benz im Jahr 2012 nach dem Auftauchen der Fälschung eines Flügeltürer pressewirksam vollzog. Das finde ich richtig.“
Grieser ist sich sicher, das Original zu besitzen. Laut dem Ditzinger Oldtimerhändler Klaus Kienle indes seien alle Betrugsvorwürfe gegen ihn und sein Unternehmen haltlos. Zumal noch nicht einmal feststehe, „welches der beiden Fahrzeuge das Original und welches eine Rekonstruktion ist. Dies müssten Untersuchungen erst ergeben.“
Ähnlich wie Grieser haben sich auch LKA und Staatsanwaltschaft bereits festgelegt. Wie sie in ihrer öffentlich einsehbaren Pressemitteilung Ende Mai schrieben „steht fest, dass es sich bei dem ‚Gelben’ um eine Fälschung handeln muss.“ Die Ermittlungen, so hieß es weiter, würden fortgeführt.
Unbeteiligter Jurist kritisiert Pressemitteilung von StA und LKA
Der in dieser Sache unbeteiligte Hamburger Rechtsanwalt Till Dunckel wundert sich über diese Vorgehensweise. „Man muss sich fragen, wie eine Staatsanwaltschaft noch objektiv ermitteln will, wenn sie schon vorher öffentlich das Ermittlungsergebnis kommuniziert.“ Die Pressemitteilung sei „vorverurteilend und identifizierend“, sagt das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein. Staatsanwaltschaften dürften allenfalls konkrete Presseanfragen beantworten - und auch das nur nach sorgfältiger Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten der Beschuldigten. „Vorverurteilende PR-Mitteilungen aus nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sind offensichtlich rechtswidrig.“ Für die Betroffenen sei solch eine Pressemitteilung „ein schwerwiegender Grundrechtseingriff“. Gerade weil es dafür keine klaren gesetzlichen Regelungen gebe, „sind die Behörden zu besonderer Zurückhaltung verpflichtet“.