Drama in Unterensingen Abschiebung eines Hausmeisters
Der 40-Jährige aus Togo arbeitete bei der Gemeinde Unterensingen und galt als gut integriert. Vor der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland bewahrte ihn das nicht.
Der 40-Jährige aus Togo arbeitete bei der Gemeinde Unterensingen und galt als gut integriert. Vor der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland bewahrte ihn das nicht.
Eine Szene wie aus einem Kafka-Roman: Der Hausmeister Sieka Sielca wird ins Unterensinger Rathaus gerufen, wo ihn die Polizei erwartet, ihm Handschellen anlegt und ihn abführt. So geschah es am 6. Dezember, berichtete die Nürtinger Zeitung. Was Sielca verbrochen hat? Nichts. Außer dass er aus Togo stammt und seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Der Asylantrag, den er im Dezember 2018 gestellt hatte, wurde abgelehnt. Seit 1. Mai 2023 war der 40-Jährige bei der Gemeinde Unterensingen angestellt. Als Hausmeister betreute er zusammen mit Kollegen die Veranstaltungshalle Udeon und die örtliche Schule. „Vorher war er in Nachtschicht bei einem Paketdienst tätig“, erzählt Birgit Seefeldt, CDU-Gemeinderätin und Vorstandsmitglied im Unterensinger Arbeitskreis Asyl. Sielca sei vollkommen integriert gewesen, beliebt bei allen, die mit ihm zu tun hatten, und spreche gut Deutsch. Vor der Abschiebung, die flugs über den Frankfurter Flughafen erfolgte, bewahrte ihn das alles nicht. Und so ist es rechtens, teilt das Regierungspräsidium Karlsruhe, in Baden-Württemberg für Abschiebungen zuständig, auf Anfrage mit: „Seit Juni 2021 ist rechtskräftig festgestellt, dass der Betreffende kein Flüchtling im Rechtssinne und vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet ist. Da der Betreffende nicht freiwillig ausgereist ist, waren gesetzlich zwingend aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten.“ Die Ausübung einer Beschäftigung führe nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht, so die Behörde.
Die beiden Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel und Andreas Schwarz haben sofort auf den Fall reagiert. Gastel, für den Wahlkreis Nürtingen im Bundestag, sagt auf Anfrage unserer Zeitung: „Es darf nicht sein, dass so jemand abgeschoben wird.“ Der Kirchheimer Landtagsabgeordnete und Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sieht es ebenso und lässt Zweifel an der Rechtslage durchblicken: „Wir lassen den Vorgang daher gerade durchleuchten.“ Beide raten berufstätigen Geflüchteten und deren Arbeitgebern zu engem Kontakt mit den Ausländerbehörden und eventuell der Härtefallkommission beim Justizministerium.
Was hat Sielca falsch gemacht? Der Kirchheimer SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Kenner deutet an, eine rechtzeitige Ausreise hätte ihm möglicherweise den Weg einer schnellen Rückkehr geebnet. Jetzt aber ist die bei Abschiebungen routinemäßige Wiedereinreisesperre von 30 Monaten über ihn verhängt worden. Kenner, stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses im Landtag, hält eine Petition zur Verkürzung oder Aufhebung der Einreisesperre für erfolgversprechend – „wenn die Kollegen von den beiden Regierungsparteien mitziehen“.
Ob die Petition von der Gemeinde angestoßen wird, will Bürgermeister Sieghart Friz am kommenden Dienstag mit dem Gemeinderat klären. Er würde es begrüßen, wenn eine Möglichkeit gefunden würde, Sielca zurückzuholen. „Seine beiden Kollegen“, sagt der Bürgermeister, „haben ihn sehr geschätzt. Was man ihm aufgetragen hat, hat er zuverlässig erledigt.“ Man habe dringend Bedarf gehabt an einem dritten Mann für die Hausmeistertätigkeiten und Sielca eingestellt – „wohl wissend, dass es im schlimmsten Fall so enden kann, wie es jetzt endete“. Der Bürgermeister gibt offen zu, dass nicht nur Sielcas Freundlichkeit („er wirkte menschlich sehr in Ordnung“) den Ausschlag gab, sondern schlichtweg der Mangel an weiteren Bewerbern. „Jetzt haben wir schon ein Problem“, sagt Friz. „Am Wochenende hätte er Dienst gehabt. Die Kollegen müssen einspringen, obwohl sie vielleicht etwas anderes vorhatten.“ Eine Veranstaltung habe man ganz absagen müssen. Friz will mit den die Abschiebung vollstreckenden Behörden nicht hadern, sieht aber eine Ungerechtigkeit: „Wer in Lohn und Brot steht, ist leichter zu greifen.“
Auch aus Sicht von Birgit Seefeldt muss sich die Abschiebepolitik einige Fragen gefallen lassen. Vor allem die, ob es nicht regelmäßig die Falschen trifft: „Sieka Sielca hat sich mit großem Aufwand an Zeit und Geld in der Botschaft seines Heimatlandes in Berlin einen Pass besorgt, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Jetzt hat er sie gerade deshalb bekommen.“ In der Tat: Ohne gültigen Pass ist „eine Abschiebung nicht möglich“, bestätigt das Karlsruher Regierungspräsidium. Und warum ist er nicht beizeiten ausgereist, um legal zurückzukehren? „Er hat selbst seinen Lebensunterhalt bestritten, auf eigene Kosten den Führerschein gemacht, zusammen mit einem Freund eine kleine Wohnung gemietet und konnte seine beiden Kinder in Togo finanziell unterstützen“, sagt Seefeldt. „Es lief gut. Da denkt man nicht an Ausreise. Zumal eine Wiederkehr trotz allem ungewiss gewesen wäre.“ Jetzt dürfte sie allerdings noch ungewisser sein. Sielca ist in Lomé, der Hauptstadt Togos, einer früheren deutschen Kolonie. Es gehe ihm „psychisch nicht gut“, sagt Seefeldt, die mit ihm telefonisch in Kontakt steht. Sie hat eine Spendenaktion „Sieka soll wiederkommen“ gestartet – zur Finanzierung der Rückreise, wenn es denn doch zu einem Happy End kommt.
Arbeit
Sieka Sielca hatte eine Arbeitserlaubnis. Für eine Bleibeperspektive gemäß der Beschäftigungsduldung oder dem neuen Chancenaufenthaltsrecht erfüllte er nicht die Fristen bezüglich der Dauer des bisherigen Aufenthalts und der Erwerbstätigkeit.
Straffälligkeit
Abschiebungen im Rahmen einer Ausreisepflicht erfolgen – im Unterschied zum Ausweisungsverfahren – unabhängig von der Frage einer Straffälligkeit der Betroffenen. Laut RP Karlsruhe waren von den 1924 in diesem Jahr bis Ende November aus Baden-Württemberg abgeschobenen Personen 757 verurteilte Straftäter.