Ein versteckter Blitzer am Rand der Straße ist für Autofahrer kaum auszumachen. Aber ist das Tarnen rechtlich überhaupt erlaubt?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Für Autofahrer kann es ärgerlich sein, wenn sie von einer Radarkontrolle erwischt werden, die auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen ist. Viele Beschuldigte glauben daher, die versteckten Radarkontroller seien nicht rechtens. Dem ist aber nicht so.

 

Blitzer dürfen versteckt werden

Nach Angaben des ADAC gibt es lediglich in Bayern gesetzliche Vorschriften darüber, wie Blitzer getarnt werden dürfen. So sind natürliche Tarnungen wie Büsche oder Sträucher erlaubt, künstliche Tarnungen wie Tarnnetze jedoch verboten. In den anderen Bundesländern gibt es laut dem Automobilclub schlicht keine Vorschriften. Demnach ist es dort erlaubt, die Blitzer zu tarnen. Ob und wie die Geräte versteckt werden, liegt letztlich in der Verantwortung der Polizei oder der örtlichen Behörden.

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Versteckte Blitzer können fehleranfällig sein

Die Blitzer zu verstecken, muss nicht unbedingt von Vorteil für eine Geschwindigkeitskontrolle sein. Denn stehen die Geräte zum Beispiel in einem Gebüsch, könnte der Wind Blätter vor die Kamera wehen, die möglicherweise das Messergebnis verfälschen. Der Geblitzte könnte in so einem Fall Einspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen