Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Neue Kunden von Car2go müssen bei der Anmeldung natürlich auch einen gültigen Führerschein vorweisen. „Als ‚gültige Fahrerlaubnis‘ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz akzeptiert“, hieß es bisher dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens.

 

In der neuen Fassung wird der Hinweis auf die Eidgenossenschaft allerdings gestrichen. „Schweizer Führerscheine werden auch in Zukunft weiterhin akzeptiert, wenn sie in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins vorgelegt werden“, erklärt Car2go-Sprecher Daniel Hörer auf Anfrage. Man passe die AGB damit „an die Regelung für alle anderen Nicht-EU/-EWR-Führerscheine“ an. Warum dies bisher nicht für Schweizer Fahrerlaubnisse galt, wollte der Carsharer auf Rückfrage nicht beantworten.