Die beliebten Elektroroller versperren mitunter Gehwege oder liegen in Grünflächen. Die Bezirksbeiräte in Möhringen wünschen sich klare Regeln und Ansprechpartner.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Möhringen - Die kleinen, elektrobetriebenen Roller sind beliebt. Allerdings mehr bei denen, die sie fahren, und weniger bei Fußgängern und Anwohnern. Denn nicht alle Nutzer stellen die E-Scooter ordnungsgemäß ab. Immer wieder versperren die Geräte Gehwege, Zufahrten oder liegen in Grünflächen und Blumenbeeten (wir berichteten).

 

Abholdienste sehen Scooter nicht immer

Für die Stuttgarter Innenstadtbezirke gibt es klare Vorgaben, wo die Leihscooter gefahren und abgestellt werden dürfen. Abholdienste der verschiedenen Anbieter sammeln die Roller in der ganzen Stadt regelmäßig ein und bringen sie an zentrale Punkte zurück. Für die Außenbezirke allerdings seien keine Parkverbotszonen definiert. Das habe Bezirksbeirat Horst Fleischmann (Die Fraktion, Linke, SÖS, Piraten, Tierschutzpartei) erfahren, als er bei einem der Anbieter nachgefragt habe.

Ein Schwerpunkt in Möhringen, an dem die Roller oftmals abgestellt werden, sei der Bereich über dem Hengstäckertunnel bei der Sitzbank, berichtete Dieter Bernhardt (SPD) in der Bezirksbeiratssitzung am Mittwoch. „Da vermuten die Abholdienste sie aber nicht und sehen sie auch nicht“, sagte er. Und in Kontakt zu den Anbietern zu treten, um die Roller zu melden, sei schwierig. Wer bei den Servicenummern anrufe, lande mitunter bei einer Hotline in der Schweiz.

Wer ist haftbar?

Die SPD hat nun eine Anfrage zur Verantwortlichkeit von abgestellten E-Scootern ausgearbeitet. Die Sozialdemokraten wollen wissen, ob es möglich ist, festzustellen, wer den Scooter zuletzt benutzt und danach falsch abgestellt hat. „Welche Möglichkeiten der Anzeige gibt es, einen schon länger nicht abgeholten Scooter zu melden?“, fragt die SPD weiter. Da es verschiedene Anbieter gebe, sei die Zuordnung nicht immer einfach. Es sei schwer, den richtigen Ansprechpartner zu finden und zu kontaktieren. Die Bezirksbeiräte wollen wissen, ob es in Stuttgart Zweigstellen der Anbieter gibt, an die man sich direkt wenden kann, und wer die Einhaltung der Nutzungsregeln überwacht. Die Anfrage wurde einstimmig angenommen.

Im Gremium kam zudem die Frage nach der Haftbarkeit auf, wenn ein im Weg stehender E-Scooter nicht vom Anbieter, sondern von einer Privatperson auf die Seite geräumt und dabei beschädigt werden sollte. Auch sie wird an die Stadt weitergeleitet.