Ehemaliges IBM-Areal in Stuttgart-Vaihingen Kauf des Eiermann-Campus: Stadt macht ernst
Die 20 Hektar große Fläche in Vaihingen wird mit einem speziellen Verfahren zum Wohnungsstandort erklärt. Die Zeit der Grundstücksspekulation ist vorbei.
Die 20 Hektar große Fläche in Vaihingen wird mit einem speziellen Verfahren zum Wohnungsstandort erklärt. Die Zeit der Grundstücksspekulation ist vorbei.
Der Gemeinderat hat Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) mit dem Beschluss, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) einzuleiten, in eine noch bessere Lage für Kaufverhandlungen mit der Eigentümerin des rund 20 Hektar großen Eiermann-Campus in Vaihingen versetzt. Dort können bis zu 2000 Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung gebaut, Gewerbe angesiedelt werden und womöglich kurzfristig Modulbauten für Flüchtlinge entstehen. Es wäre der zweitgrößte Wohnungsbauschwerpunkt der Stadt nach dem Rosensteinviertel. Das Linksbündnis hatte bereits im Mai vorigen Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt.
Im Grunde droht die Stadt an, die Grundstücke zu enteignen. Die SEM sieht bei einem Kauf durch die Stadt einen Verkehrswert nach geltendem Planrecht aus den 60er Jahren vor. Sinn der Maßnahme ist, die Grundstücke zu dem Preis zu bekommen, der vor der Entwicklung galt. Das mag der Grund sein, warum sich Stadt und die Adler-Group noch nicht einigen konnten: Der Eigentümer hat natürlich höhere Grundstückswerte in seinen Büchern als die Stadt zu bezahlen bereit wäre.
Die Bereitschaft, an der Bebauung des ehemaligen IBM-Campus mitzuwirken, sieht Fuhrmann bei der Eigentümerin Consus Real Estate, einer Tochter der in Schieflage geratenen Adler-Group, allerdings nicht. Die Konzernmutter ist im Zuge der ihr gerichtlich auferlegten Restrukturierung zum Verkauf gezwungen. Derzeit steckt die gesamte Immobilienbranche wegen steigender Kreditzinsen und Baukosten in der Krise.
Die Stadt befürchtet nicht von ungefähr eine spekulationsgetriebene Weiterveräußerung der Fläche. So seien Firmenanteile an den grundstückshaltenden Firmen im Rahmen von Share-Deals bereits mehrfach auf Basis einer erwarteten Bodenwertsteigerung mit Gewinn übertragen und der mögliche Gewinnrahmen so weit ausgereizt worden, dass eine wirtschaftliche Entwicklung des Areals kaum mehr möglich sei.
Beleg hierfür sei, dass der aktuelle Investor im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan seine finanzielle Leistungsfähigkeit auf Verlangen der Stadt nicht nachweisen habe können. „Daher wird sowohl eine zeitnahe als auch die tatsächliche Umsetzung des projektierten Vorhabens im Rahmen einer Veräußerung stark angezweifelt“,heißt es.
Trotz erster Bemühungen habe man sich mit den Eigentümern nicht über ein tragfähiges Entwicklungsmodell einigen können. Zwar sei eine „grundsätzliche Verkaufsbereitschaft“ signalisiert worden, ein Vertragsabschluss sei aber nicht absehbar. Erst die konkreten Verhandlungen über einen freihändigen Erwerb würden zeigen, ob die Kaufpreiserwartungen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Standortes Eiermann-Campus/Pascalstraße gewährleisten könnten.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Gespräche mit den Grundstückseigentümerinnen, den undurchsichtigen Eigentümerstrukturen und dem drohenden Insolvenzverfahren auf der einen Seite und der Bedeutung des Areals für die Deckung des erhöhten Bedarfs an Wohnraum in Stuttgart auf der anderen könne mit der Prüfung der Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nicht gewartet werden. Dabei werden die städtebaulichen und sozialen Mängel und Missstände erhoben und eingeschätzt, ob und mit welchen Mitteln die Defizite des Gebiets behoben werden könnten. So wird geklärt, ob die Entwicklungsmaßnahme überhaupt gerechtfertigt ist. Das Stadtplanungsamt untersucht das und will bis Mitte nächsten Jahres damit fertig sein. Die Verwaltung vermutet heute schon, dass die Voraussetzungen für eine SEM erfüllt seien.
Es ist der größte Stein, den die Stadt dem Eigentümer in den Weg wirft, um den Zugriff auf das Filetstück zu erhalten. Erst wurde das Bebauungsplanverfahren gestoppt, um weitere Wertsteigerungen zu verhindern, dann beschloss der Gemeinderat eine Vorkaufsrechtssatzung, um Kaufinteressenten abzuschrecken.
Die nun auch vom Gemeinderat beschlossene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn – wie in Stuttgart längst bewiesen und dokumentiert – eine Wohnungsnot herrscht. So kann nur die Kommune bestimmen, was entwickelt wird, konkret sind das ein Wohn- und Arbeitsquartier, öffentliche Grünflächen, eine Grundschule sowie die Anbindung an den ÖPNV durch eine neue Seilbahnstation oder eine Stadtbahnlinie.