Die Abberufung von zwei Top-Managern der Frankfurter Großbank zieht sich hin. Der Plan von Vorstandschef Martin Blessing landet möglicherweise vor Gericht.

Frankfurt - Gleich nach seiner Rückkehr von der Tagung des Internationalen Währungsfonds in Washington hatte Martin Blessing einen wichtigen Termin. In einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats, die dessen Vorsitzender Klaus-Peter Müller einberufen hatte, musste der Commerzbank-Vorstandschef am Montag noch einmal erklären, warum er den neunköpfigen Vorstand der Bank um zwei Stellen verkleinern möchte. Blessing und Müller halten es für folgerichtig, dass auch das Führungsgremium kleiner werden muss, wenn man institutsweit Stellen abbaut. Bis 2016 sollen bei der Commerzbank rund 5200 Jobs gestrichen werden.

 

Daher möchte Blessing auch einige Bereichsvorstände und zwei Mitglieder des obersten Führungsgremiums von ihren Aufgaben entbinden. Schon im August sollte das Ausscheiden der beiden Vorstandsmitglieder Jürgen Klösges und Ulrich Sieber im Aufsichtsrat beschlossen werden. Da sich die Arbeitnehmervertreter dagegen zur Wehr setzten, einigte man sich nur grundsätzlich auf die Verkleinerung des Gremiums, ohne bestimmte Personen zu nennen.

Doch juristisch ist die Angelegenheit nicht ganz einfach, denn eine Abberufung eines Vorstands ist nach dem Aktiengesetz nur aus einem „wichtigen Grund“ möglich. Als Begründung reicht da die bloße Umstrukturierung nicht aus, das Gesetz sieht vielmehr Fälle von grober Pflichtverletzung, Unfähigkeit oder Vertrauensverlust vor. Das aber wollen (und können) Müller und Blessing ihren Kollegen nicht vorwerfen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat daher zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Chancen auszuloten, ob man auch aus anderen Gründen Vorstände abberufen kann.

Vermittlungsausschuss muss noch einmal abstimmen

Das Ergebnis ermutigte ihn dazu, in der gestrigen außerordentlichen Sitzung abstimmen zu lassen. Doch vorerst muss sich das Führungsduo noch in Geduld üben, weil die Arbeitnehmervertreter dem vernehmen nach geschlossen gegen die Abberufung gestimmt haben, die Vertreter der Anteilseigner dafür. Nach dem Mitbestimmungsgesetz muss jetzt in vier Wochen ein Vermittlungsausschuss noch einmal abstimmen. Da auch dieser paritätisch besetzt ist, rechnen Experten auch dort mit einem Patt. Erst danach, in einer dritten Runde, könnte sich Müller mit seinem Doppelstimmrecht als Aufsichtsratsvorsitzender durchsetzen.

Doch damit wäre vermutlich der Fall nicht ausgestanden, denn die beiden betroffenen Vorstände Klösges und Sieber, die bisher gemeinsam die hausinterne „Bad Bank“ verantworten, haben sich in den bisherigen Gesprächen nicht auf eine einvernehmliche Lösung eingelassen. Würden sie gegen die Abberufung klagen, müssten Gerichte entscheiden und sich dabei auf juristisches Neuland begeben. Die Vorstände forderten anfangs nach Angaben aus Bankkreisen Abfindungen von jeweils rund 3,5 Millionen Euro. Die Summe errechnet sich daraus, dass ihre Verträge bis 2017 laufen. Intern hat sich die Commerzbank allerdings vorgeschrieben, Abfindungen von höchstens zwei Jahresgehältern zu zahlen. Doch selbst das ist dem Großaktionär Bund zu viel. Der Rettungsfonds Soffin, der die Beteiligung verwaltet, soll nur bereit sein, maximal eine Million Euro pro Person zu zahlen. Auf der anderen Seite sollen Klösges und Sieber ihre Ansprüche schon auf 2,8 Millionen Euro gesenkt haben. Da sie im vorigen Jahr beide rund 1,2 Millionen Euro verdient haben, wäre die Lücke zu zwei Jahresgehältern nicht mehr groß.

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