Einschulungsfeiern in Stuttgart Ohne Mama zur Einschulung
Die Grundschulen müssen die Einschulungsfeiern gemäß der Coronaverordnung ausrichten – manche sind dabei strikter, als es das Ministerium verlangt. Bei einigen Eltern regt sich deshalb Unmut.
Die Grundschulen müssen die Einschulungsfeiern gemäß der Coronaverordnung ausrichten – manche sind dabei strikter, als es das Ministerium verlangt. Bei einigen Eltern regt sich deshalb Unmut.
Stuttgart - Wer erinnert sich nicht an seine Einschulung, und sei es auch nur durch das alte Foto, das einen als Kind mit der Schultüte zeigt? Meist erinnert man sich auch an gemischte Gefühle: die Furcht vor dem Neuen, aber auch den Stolz, nun ein Schulkind zu sein. Auf jeden Fall ein wichtiger Tag – ein Fest, an dem die ganze Familie teilhatte.
Liest man sich die Einladung zur Einschulungsfeier der Vogelsangschule im Stuttgarter Westen durch, klingt das nicht nach einem großen Tag und einem schönen Fest, sondern vor allem nach Verzicht: „Wir schulen jede der vier Klassen getrennt von der anderen ein. (. . .) Wir werden nur eine sehr ‚abgespeckte‘ Form der Einschulung durchführen können. Es wird nur ein sehr kleines Rahmenprogramm geben und auch nur eine verkürzte erste Schulstunde. Pro Schulkind können wir auf dem Schulgelände nur zwei weitere Personen zulassen. Also etwa beide Eltern, oder Mama und großer Bruder oder Oma und Papa oder so ähnlich.“
Die Verzichtübung fängt bei den meisten Familien schon vor der Feier selbst an: Denn es gilt die Entscheidung zu fällen, wer mitdarf. Eine Mutter, deren Kind im September in der Vogelsangschule eingeschult wird, sagt: „Bei uns werden der Papa und die große Schwester hingehen – ich muss leider zu Hause bleiben, weil ich es der Älteren nicht verbauen möchte, an diesem wichtigen Ereignis teilzunehmen.“ Es sei ihr unverständlich, warum man nicht wenigstens der Kernfamilie – also Eltern und Geschwistern – die Teilnahme ermögliche, sagt die Mutter, die namentlich nicht genannt werden möchte. Dies scheint umso seltsamer vor dem Hintergrund, dass etwa mit der Kombi Papa und Oma sogar zwei Haushalte zugelassen sind.
Ist es allein die Vogelsangschule, die so scheinbar strikte Vorgaben macht – und worauf beruhen diese? Das Referat für Jugend und Bildung der Stadt Stuttgart lässt dazu verlauten: „Schulveranstaltungen sind durch die Wahl geeigneter Räume und entsprechender Formate so zu gestalten, dass sie den Regelungen der Coronaverordnung für Veranstaltungen genügen.“ Die Schulamtsdirektorin Sabine Graf vom Staatlichen Schulamt Stuttgart sagt dazu: „Da jede Schule unterschiedliche Bedingungen hat, fallen die Regelungen vor Ort unterschiedlich aus. Grundsätzlich muss die Schule den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten und so ihr Hygienekonzept erstellen.“
Mit welchen Gegebenheiten man es an der Vogelsangschule zu tun hat, ließ sich leider nicht klären, da die Schulleiterin, Karin Lehr, auch auf mehrfache Anrufe hin nicht zu sprechen war. Sabine Graf berichtet nach Rücksprache, dass die Einschulungsfeier, die eigentlich auf dem Schulhof stattfinden soll, bei schlechtem Wetter in einen Raum verlegt wird, in den gemäß der Coronaverordnung nur 50 bis 60 Personen dürften – die Turnhalle der Vogelsangschule sei nicht als Veranstaltungsstätte zugelassen.
Alexander Gauß, der Vorsitzende des Elternbeirats der Schule, sagt, dass man die Einschulungsfeier intern besprochen habe: „Die Direktorin will alle Sicherheitsvorkehrungen treffen und darauf vorbereitet sein, dass es bis zum Herbst mehr Restriktionen gibt. Die Zahl der Begleitpersonen rückwirkend zu verringern ist schwierig. Frau Lehr möchte lieber kurzfristig mehr Personen zulassen. Aber das war vielleicht unglücklich formuliert.“ Tatsächlich gibt es am 10. August ein Treffen der Kanzlerin mit den Länderchefs, bei dem es um die Frage nach einem geeigneten Maßstab zur Bewertung der pandemischen Lage jenseits der Sieben-Tages-Inzidenz gehen soll. Die Regeln der Schulen für die Einschulungen müssten gegebenenfalls noch daran angepasst werden.
Doch nicht nur an der Vogelsangschule ist die Zahl der Begleitpersonen begrenzt und sind die Regeln teilweise strikter, als es die Coronaverordnung verlangt: Auch an der Grundschule Gaisburg im Stuttgarter Osten werden die beiden ersten Klassen getrennt voneinander eingeschult, bei schönem Wetter auf dem Schulhof, sonst in der Turnhalle. Hier sind nur die Eltern als Begleitpersonen zugelassen. „Da unsere Einschulungsfeier morgens stattfindet, gehen wir davon aus, dass die Geschwisterkinder sowieso in der Schule oder in der Kita sind“, heißt es aus dem Sekretariat der Schule. Die Jakobschule in Stuttgart-Mitte hingegen lässt zusätzlich zu den Eltern noch Geschwisterkinder zu. Die Einschulung findet auf dem Schulhof statt, man braucht dennoch einen negativen Schnelltest oder Impfnachweis. Die Grundschule Stammheim ist eine große Grundschule mit fünf ersten Klassen. „Wir haben das Glück, eine Wettkampfhalle zu haben. Wir feiern mit jeder erste Klasse einzeln. Dadurch haben wir genug Platz, wir müssen – Stand jetzt – die Zahl der Begleitpersonen nicht begrenzen“, sagt die Schulleiterin Anja Paky-Hofherr. Die Einschulungsfeier an der Waldschule in Degerloch, einer privaten Schule, findet entweder in der Sporthalle oder auf dem Schulhof statt. „Die Anzahl der Teilnehmer muss der geltenden Inzidenz angepasst werden“, heißt es in der Einladung.
Letzteres wäre auch im Sinne der Mutter, die nicht zur Einschulung kann. „Ich verstehe nicht, warum die Schulen striktere Regeln aufstellen, als sie müssten. Da nimmt man den Kindern ohne Not ein einmaliges Erlebnis.“ Zusammen mit anderen Eltern überlegt sie, gegen die Regeln zu protestieren.
Diese lauten für sonstige Veranstaltungen, zu denen auch Einschulungsfeiern zählen: Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, Lüftung von Innenräumen, regelmäßige Reinigung, die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden, grundsätzlich gilt die Maskenpflicht (Ausnahme: im Freien), der 3-G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) ist erforderlich in den Inzidenzstufen 3 und 4 sowie in den Inzidenzstufen 1 und 2 bei Anwendung der 60-Prozent-Kapazitätsauslastungsregel.