EM 2024 in Stuttgart Wo darf man während der EM demonstrieren?

Eine Großkundgebung – wie die im Januar gegen rechts – wird auf dem Schlossplatz zur EM-Zeit nicht möglich sein. Foto: dpa/Julian Weber (Archiv)

Wenn die EM 2024 auch nur halbwegs an das WM-Sommermärchen von 2006 anknüpfen kann, dann wird es voll in der Stadt. Platz für Demos wird es trotzdem geben. Wo? Das ist noch zu klären.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Seit Jahren schon trägt die Landeshauptstadt den Beinamen „Demohauptstadt“. Denn wann immer in der Welt etwas geschieht, wofür oder wogegen man auf die Straße geht: die zentralen Kundgebungen und Versammlungen im Land finden meist in Stuttgart statt. Das wird sicher auch während der Fußball-Europameisterschaft so sein – und das bedarf einiger Planung.

 

Erlaubt sind Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich auch zur Zeit der Großveranstaltung. Das Problem, das sich stellt: Es werden schon etliche Tausend Menschen auf den Straßen sein, die Fans und Besucherinnen und Besucher der Partien im Stuttgarter Stadion. Untersagen kann und – wichtiger noch – darf man Demos deswegen nicht. Das Versammlungsrecht hat in Deutschland eine hohe Bedeutung. Gegenüber der UEFA hat die Stadt ihr Vorgehen dargelegt, als sie sich für EM-Spiele als Austragungsort bewarb. Geltendes Recht ist: Versammlungen müssen nicht genehmigt werden. Das Recht auf eine Versammlung ist gegeben. Aber es besteht die Pflicht, sie spätestens 48 Stunden vorher anzumelden. Die Stadt muss prüfen können, ob sicherheits- und ordnungsrechtliche Anforderungen an den öffentlichen Straßenraum gewährleistet werden können, teilt ein Sprecher der Stadt mit. Das heißt, ob der Verkehr fließen kann oder ob gefährliche Situationen entstehen können. Das ist auch eine zentrale Frage, so eine Gruppe in der Zeit der Fußball-EM in Stuttgart eine Versammlung plant. Denn: Es werden schon sehr viele und große Gruppen in der Stadt unterwegs sein. Entweder auf dem Weg ins Stadion oder auf den Weg zum Public Viewing. Und: Der Schlossplatz und dessen Zuwege werden belegt sein wegen des öffentlichen Rudelguckens.

Die Stadt kann aus Sicherheitsgründen in einem Kooperationsgespräch mit den Veranstaltenden Regeln festlegen, die eine sichere Versammlung einerseits und andererseits eine sichere An- und Abreise der Fans und der Stadionbesucherinnen und -Besucher gewährleisten. Über derlei Auflagen unterhalten sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadt mit den Anmeldenden der Versammlung.

Mögliche Auflagen sind bestimmte Routen einer Demo, die Zahl der Ordner und der Platz für die Kundgebung. Wo genau in der City man gute Plätze für Demos finden wird, wenn der Schlossplatz belegt ist, steht noch nicht endgültig fest. Denkbar wäre unter anderem der Kronprinzplatz. Sind keine Auflagen aus Sicht der Spezialisten im Ordnungsamt notwendig, ergeht lediglich eine Anmeldebestätigung.

Verbote sind denkbar, allerdings nur im absoluten Ausnahmefall, wenn eine Versammlung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen würde. Aber zunächst wird mit Auflagen gearbeitet, welche die Sicherheit garantieren sollen.

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