Die Justiz und der Untersuchungsausschuss des Landtags dürfen nach einem Gerichtsbeschluss Unterlagen zum umstrittenen EnBW-Deal verwerten. Stoppt Mappus dies durch eine Beschwerde?
Stuttgart - Ex-Regierungschef Stefan Mappus (CDU) ist mit seinem Widerstand gegen die Verwertung von Akten und Unterlagen im EnBW-Untersuchungsausschuss vorerst gescheitert. Die Staatsanwaltschaft darf nach einem Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart die in Mappus' Haus in Pforzheim beschlagnahmten Unterlagen sichten und nutzen. Damit kann die Anklagebehörde die Akten und Dateien auch an den EnBW-Untersuchungsausschuss weiterleiten.
Dies könnte Mappus noch verhindern, wenn er Rechtsmittel einlegt. Nach den Worten seines Anwaltes Christoph Kleiner wird eine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts erwogen. Darüber müsste das Landgericht entscheiden. Die Regierungsfraktion forderten Mappus auf, seine Blockadehaltung aufzugeben.
Das Amtsgericht hält die Beschlagnahme und Verwendung des Materials durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart für rechtens. Das Material sei „beweiserheblich“ für den Untreue-Vorwurf im EnBw-Deal gegen Mappus, sagte die Sprecherin des Gerichts, Monika Rudolph, der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag. „Jetzt liegt der Ball wieder bei der Staatsanwaltschaft“, sagte Rudolph mit Blick auf die Herausgabe der Unterlagen an den Ausschuss. Die Staatsanwaltschaft selbst will erst einmal abwarten, sagte deren Sprecherin, Claudia Krauth. Wenn Mappus keine Rechtsmittel einlege, wäre der Weg frei für die sofortige Übergabe der Akten an den Ausschuss, fügte sie hinzu.
Grüne und SPD begrüßen Beschluss des Gerichts
Mappus hatte seinen Widerspruch gegen die Beschlagnahme von Unterlagen und Dateien aus seinem Haus in Pforzheim und deren Weitergabe an den Ausschuss mit dem teils persönlichen Charakter der Dokumente begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte das Material für den Ausschuss bereits an das Justizministerium übersandt, als Mappus im November deren Weitergabe an den Ausschuss durch seinen Widerspruch stoppte. Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine Klage des Ex-Regierungschefs gegen die Herausgabe einer Kopie der vollständigen Ermittlungsakten an den Ausschuss zurückgewiesen.
Dem Christdemokraten wird vorgeworfen, Ende 2010 EnBW-Aktien vom französischen Konzern EdF zu einem überhöhten Preis von 4,7 Milliarden Euro für das Land zurückgekauft zu haben. Der vor etwa einem Jahr eingesetzt Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit allen Fragen rund um den umstrittenen Deal.
Die Obmänner von Grünen und SPD im Ausschuss, Uli Sckerl und Andreas Stoch, begrüßten den Beschluss des Gerichts. „Das ist eine gute Nachricht zum Jahreswechsel. Der berechtigte Anspruch des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der dunklen Flecken im EnBW-Deal wird sich letztendlich durchsetzen“, sagte Sckerl. Wenn Herr Mappus endlich einlenke, könnten die Akten nach Weihnachten ausgewertet werden.
Stoch sagte, er habe einen entsprechenden Beschluss erwartet, weil die Anklagebehörde ohnehin nur Unterlagen verwende, die im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Mappus stehen. Zu Mappus' Überlegungen, Beschwerde einzulegen, sagte er: „Herr Mappus hat wohl kein anderes Anliegen, als die Aufklärung von Straftaten zu verhindern. Er bleibt unbelehrbar“